Verjährungsfrist Privatforderung
Gefragt am 13.08.200915:20 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2547
Um auf ihre Frage zu antwortet Herr Boris Linke,haben sie in einem Punkt recht. Des die arbeiten damals für beide gefertigt wurden. Es war keine Schenkung oder Dahrlehnen sondern er wollte das alles abbezahlen.Jedoch kam es nicht dazu da mein Exschwager vorher sie rausgeworfen mit drei Kinder und wüßt beschimpf. Mein VAter möchte die arbeiten bezahlt haben, die er gemacht hat da mein Exschwager das alles nicht verdient hat
Daher die Forderung der Arbeitslseistung meines Vaters. Einen Handwerker hätte er auch bezahlen müssen unddas wäre noch teurer gekommen. Da kann er mit dieser Summer zufrieden sein.
Wir werden auf jeden Fall das Geld einfordern.
Fragesteller
Gefragt am 13.08.2009 15:20 Uhr
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Antwort unseres Experten
Sehr geehrte Fragestellerin,
ich weise darauf hin, dass aus ihren Angaben in der ersten Anfrage nicht abschließend beurteilt werden konnte, ob der Anspruch überhaupt bestand. Wenn sie jetzt sagen, dass klar vereinbart worden war, dass ihr Exschwager das Geld für die Reparaturarbeiten zurückzahlen solle, so steht dem Anspruch dem Grunde nach voraussichtlich nichts entgegen ...
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