Kategorie: Sonstige Fragen an Rechtsanwälte |
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Frage: Schlüssel |
| Gefragt am 20.10.2009 13:13 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1026 |
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Beantwortet von Andreas Scholz (Profil ansehen)
Sehr verehrte Fragestellerin,
grundsätzlich haben Sie einen Anspruch darauf, dass Ihnen Ihre Schlüssel ausgehändigt werden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann die Gastfamilie nicht geltend machen. Freilich sind auch Sie verpflichtet, Schlüssel der Gastfamilie an diese herauszugeben. Wenn Sie dies nicht mehr können, weil Sie diesen etwa verloren haben, so haben Sie entweder die Kosten des Nachmachens zu ersetzen oder selbst einen nachgemachten Schlüssel zu übergeben. Freilich wird es zur Entspannung beitragen, wenn Sie Ihre Bereitschaft erklären, für Ersatz des Schlüssels der Gastfamilie zu sorgen. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird dann Ihr Schlüssel herausgegeben werden. Tatsächlich ist kein sachlicher Grund denkbar, Ihnen dann die Herausgabe des Schlüssels zu verweigern. Sollte aber die Gastfamilie weiterhin die Schlüssel zurückhalten, können Sie die Herausgabe gerichtlich erzwingen. Gleiches gilt für Schäden oder andere Kosten, die Ihnen kausal zur Zurückhaltung des Schlüssels entstehen. Wenn Sie einer rechtlichen Vertretung in Ihrer Angelegenheit in Deutschland bedürfen, kann ich hier im Rahmen eines Auftrages gerne für Sie tätig werden. Ich könnte in Ihrem Auftrage die Ihnen zustehenden Rechte geltend machen. Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben. Bei Unklarheiten fragen Sie einfach nach. Mit freundlichen Grüßen Andreas Scholz, RA Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Fragen an Rechtsanwälte" lesen! |
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