Kategorie: Sonstige Fragen an Rechtsanwälte |
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Frage: Rückgabe medizinisches Gerät |
| Gefragt am 16.10.2009 09:20 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1027 |
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Bewertung: 4,3 (von 5 Sternen)
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Beantwortet von Andreas Scholz (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
Der Rückgabeanspruch aus dem Leihverhältnis ist erloschen, das Sie das Gerät tatsächlich zurückgegeben haben. Allerdings könnten hier für Sie Beweisschwierigkeiten auftauchen, weil es Ihnen schwerfallen wird, die Absendung zu belegen. Jedenfalls aber ist der Anspruch verjährt, denn Ihnen wurde das Gerät leihweise überlassen. Der Anspruch auf Rückgabe der verliehenen Sache verjährt nach der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende der Leihe, § 604 Abs. 5 BGB, in Ihrem Falle daher spätestens im Mai 2004. Von daher war der Rückzahlungsanpruch im Mai 2007 bereits verjährt. Sie sind daher weder zur Zahlung noch zur Rückgabe verpflichtet. Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen Andreas Scholz, RA
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