Kategorie: Sonstige Fragen an Rechtsanwälte |
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Frage: Mahnbescheid Ebaykauf |
| Gefragt am 23.11.2011 12:28 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1031 |
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Beantwortet von Danjel-Philippe Newerla (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage . Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten: 1. Was ist ein Mahnbescheid? Vor Gericht gibt es in Deutschland grundsätzlich zwei Verfahren, um eine Geldforderung durchzusetzen. Einmal gibt es das normale Klageverfahren und dann das gerichtliche Mahnverfahren. Das Mahnverfahren läuft normalerweise in zwei Abschnitten. Zunächst wird vom Gericht ein Mahnbescheid erlassen auf Antrag, der dem Schuldner zugestellt wird. Der Schuldner hat dann Zeit, innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung hiergegen Widerspruch einzulegen . Tut er dieses nicht innerhalb dieser Frist, ergeht ein Vollstreckungsbescheid. Dieser Vollstreckungsbescheid ist vorläufig vollstreckbar, es kann hiermit also der Geldbetrag bereits vollstreckt werden. Gegen den Vollstreckungsbescheid kann der Schuldner dann aber innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung Einspruch einlegen. Tut er dieses, so geht das Verfahren auf Antrag des Gläubigers (also von ihnen) in das normale Gerichtsverfahren. Wird kein Einspruch eingelegt, wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig. 2. Wie stelle ich einen solchen Mahnbescheid auf dem besten Wege? Hierzu sollten Sie sich an das Amtsgericht wenden, in dessen Bezirk der Schuldner seinen Wohnsitz hat. Entweder bei diesem Gericht oder bei einem speziellen Gericht (dass ist vom Bezirk zu Gerichtsbezirk unterschiedlich) können Sie dann den entsprechenden Antrag auf Erlass eines Mahnbescheide stellen. 3. Wozu ist es gut, einen solchen zu stellen? Wie bereits oben ausgeführt dient der Mahnbescheid zur Vorbereitung auf den Vollstreckungsbescheid. Der Vollstreckungsbescheid ist letztendlich ein Vollstreckungstitel, mit dem sie ihre Geldforderung über einen Gerichtsvollzieher eintreiben können. 4. Ist es bei der geringen Summe ratsam sich einen Anwalt zu nehmen? Dieses ist letztendlich ihre persönliche Entscheidung. Grundsätzlich könnten sie sich schon einen Rechtsanwalt nehmen. Sie sollten aber im Hinterkopf haben, dass hier nach Ihrer Schilderung und meiner Einschätzung und Erfahrung nach die Chance relativ groß ist, dass Sie letztendlich auf den Gerichtskosten und Anwaltskosten sitzen bleiben könnten,weil bei der Gegenseite nichts zu holen sein könnte. Diese sollten Sie bitte bedenken. 5. Welche besonderen Dinge muss ich wegen meiner Staatsbürgerschaft (italienisch) beachten, ich habe ja keinen Wohnsitz in Deutschland? Hier gibt es grundsätzlich kein Problem. Sie können genau wie ein deutscher Staatsbürger auch beim zuständigen Gericht hier in Deutschland einen Mahnantrag stellen. 6. Was passiert, wenn ich diesen Mahnbescheid gestellt habe? Wie geht es dann weiter? Was muss ich dann beachten / tun? Dieses hatte ich Ihnen bereits oben ausgeführt. Zunächst wird ein Mahnbescheid erlassen auf Antrag. Hiergegen kann der Schuldner innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Widerspruch einlegen. Tut er dieses, so haben sie zwei Möglichkeiten. Entweder sie lassen die Sache auf sich beruhen oder bringen die Sache auf Antrag ins normale Klageverfahren. Sollte die Widerspruchsfrist abgelaufen sein, wird ein Vollstreckungsbescheid erlassen. Mit diesem könnten sie bereits vollstrecken. Hiergegen kann der Schuldner auch wieder innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen (siehe oben). 7. Gibt es irgendwelche Fristen, die man einhalten muss? Sie selber haben eigentlich nur die allgemeine Verjährungsfrist zu beachten. Ihre Forderung gegen den Händler verjährt innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren gem. §§ 195,199 BGB. 8. Wie hoch is die Chance dass ich mein Geld wieder sehe? Dieses kann es im Rahmen einer Erstberatung aus der Ferne ohne Kenntnis der finanziellen Verhältnisse des Händlers leider nicht abschließend beurteilen. Ich habe aber bereits öfters Mandanten in ähnlichen Konstellationen vertreten, wo letztendlich nichts zu holen war. Sie sollten sich daher gerichtliche Schritte gut überlegen. 9.Wer muss für die Kosten wie z.B. den Mahnbescheid oder evtl. später Gerichtskosten aufkommen? Könnte ich diese Kosten bei Erfolge vom Ebay-Verkäufer wieder bekommen? Diese Kosten muss hier der Händler tragen. Die Kosten werden auch gleich im Mahnverfahren auf Antrag mit festgesetzt. Problematisch ist aber, dass Sie diese Kosten vorschießen müssten und es höchst fraglich ist, ob Sie diese überhaupt zurückbekommen werden. Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute! Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen: Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein. Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen. Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Mittwochnachmittag Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Fragen an Rechtsanwälte" lesen! |
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