Kategorie: Sonstige Fragen an Rechtsanwälte |
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Frage: Kunde zahlt Rechnung nicht für erbrachte Leistung (Grafik) |
| Gefragt am 08.12.2009 07:45 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1030 |
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Beantwortet von Danjel-Philippe Newerla (Profil ansehen)
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage! Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts zu Ihrer Frage wie folgt Stellung nehmen: Nach Ihrer Sachverhaltsschilderung gehe ich davon aus, dass sich anhand der E-Mailkorrespondenz nachweisen läßt, dass es zu einer Beauftragung durch den Kunden gekommen sein muss. Ohne genaue Kenntnis des Inhalts dieser E-Mails kann ich das aus der Ferne aber leider nicht abschließend beurteilen. Sofern eine Beauftragung nachweisbar ist (zumindest wird die Auftragsdurchführung wohl nachweisbar sein), haben Sie auch einen entsprechenden Vergütungsanspruch gegen den Kunden. Da der Kunde offensichtlich zahlungsunwillig ist, Sie Ihre Leistungen hingegen bereits erbracht haben bestehen aus meiner Sicht noch drei Möglichkeiten. Sie könnten den „Kunden“ mit anwaltlicher Hilfe nochmals außergerichtlich auffordern. Sie könnten aber auch gleich ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten bzw. den Vergütungsanspruch einklagen. Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen: Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein. Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können mich natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen. Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Dienstagmorgen! Mit freundlichem Gruß Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt Heilsbergerstr. 16 27580 Bremerhaven kanzlei.newerla@web.de Tel. 0471/3088132 Fax. 0471/57774 Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Fragen an Rechtsanwälte" lesen! |
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