Kategorie: Sonstige Fragen an Rechtsanwälte |
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Frage: Ist Verteilen von Werbeflyern erlaubt? |
| Gefragt am 21.07.2009 21:34 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1028 |
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Beantwortet von Andreas Scholz (Profil ansehen)
Sehr verehrte Fragestellerin,
selbstverständlich können Sie Ihre Flyer in der Ortschaft in Briefkästen einwerfen, bzw. an Empfänger versenden. Sollte an den Briefkästen zu ersehen sein, dass Werbung nicht erwünscht ist, empfehle ich Ihnen, in dem Fall vom Einwurf der Flyer abzusehen. Aus rechtlicher Sicht aber ist das Verteilen im Übrigen völlig unproblematisch. Insbesondere brauchen Sie auf Ihren Flyern keine Vertragsklauseln zu verwenden, um etwaigen rechtlichen Angriffen zu entgehen. Nur eben für den Fall, dass auf dem Briefkasten ersichtlich ist, das Werbung nicht erwünscht ist, sollten Sie vom Einwurf absehen, um sich rechtlichen Ärger, der dann möglicherweise in Form eines Unterlassungsanspruches auf Sie zukommen kann, zu vermeiden. Im Übrigen aber ist Ihr Vorhaben ganz unproblematisch möglich. Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben. Bei Unklarheiten nutzen Sie die Nachfrageoption. Mit freundlichen Grüßen Andreas Scholz, RA Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Fragen an Rechtsanwälte" lesen! |
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