Kategorie: Sonstige Fragen an Rechtsanwälte |
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Frage: Guerilla Marketing |
| Gefragt am 14.02.2011 17:23 Uhr | Einsatz: € 75,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1022 |
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Beantwortet von Steffan Schwerin (Profil ansehen)
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt: 1.) Reverse Streetbranding Mit Hilfe einer Schablone und einem Hochdruckreiniger wird das Firmenlogo und die Internetadresse auf die Straße gebrandet. Das kommt darauf an, auf welcher Straße Sie das umsetzen wollen. Sie werden schon die Genehmigung der Gemeinde einholen müssen. 2.) Skybranding Das Firmenlogo wird mit einem Projektor in die Wolken gebeamt. Das ist ok, soweit kein Flugverkehr beeinträchtigt wird. 3.) Architekturprojektion Das Firmenlogo und die Internetadresse des Unternehmens werden mit Hilfe von Licht auf ein öffentliches Gebäude projeziert. Auch hier bedarf es der Zustimmung des Eigentümers des Gebäudes. 4.) gebrandete Straßenschilder Eine Werbebotschaft (Logo + Text + Kilometerangabe) wird auf ein extra gefertigtes Straßenschild geschrieben. Diese Straßenschilder werden neben den eigetlichen Straßenschilder aufgestellt, so dass jeder Autofahrer und Passant diese sehen kann. Auch hier muss eine Genehmigung der Gemeinde eingeholt werden. 5.) Flogos Das Firmenlogo aus weißem Schaum schwebt in der Luft. Der Schaum wird mit Helium gefüllt, damit er 30 bis 40 Minuten in der Luft bleibt. Das ist ok, soweit kein Flugverkehr beeinträchtigt wird. Ich darf Sie abschließend darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Es wird ausschließlich das Ziel verfolgt, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres geschilderten Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten. Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen im Rahmen Ihrer Sachverhaltsschilderung kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein. Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen. Darüber hinaus stehe ich Ihnen selbstverständlich auch im Rahmen einer Mandatierung zur Verfügung. Den geleisteten Erstberatungsbetrag würde ich Ihnen in voller Höhe anrechnen. Eine größere Entfernung zwischen Anwalt und Mandant stellt grundsätzlich kein Problem dar. Mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel wie E-Mail, Post, Fax und Telefon ist eine Mandatsausführung ebenfalls möglich. Mit freundlichen Grüßen Steffan Schwerin Rechtsanwalt Rechtsanwaltskanzlei Steffan Schwerin Brändströmstraße 10 07749 Jena Tel.: 03641 801257 Fax: 032121128582 Email: raschwerin@raschwerin.de Internet: www.jena-rechtsberatung.de
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