Frag einen Rechtsanwalt

Frage stellen
Einsatz festlegen
Antwort erhalten
Hier Frage stellen!

Kategorie: Sonstige Fragen an Rechtsanwälte

Frage: Grundschuld

Gefragt am 22.07.2009 14:29 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1023

Sehr geehrte Damen und Herren,
mein zukünfiger Schwiegersohn will sich ein Haus kaufen,
und ich habe für mein schuldenfreies Anwesen eine Grund-
schuld eintragen lassen. Es ist bereits notariell gemacht,
und im Grundbuch eingetragen. Kann ich die Grunschuld wieder
rückkangig machen? Vielen Dank für Ihre Antwort

Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Fragen an Rechtsanwälte" lesen!

  Haben Sie auch eine Frage?
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Rechtsanwalt zum Thema Sonstige Fragen an Rechtsanwälte!
Antwort

Beantwortet von Andreas Scholz (Profil ansehen)

Sehr geehrter Fragesteller,

da die Grundschuld zugunsten einer Bank zur Sicherung eines Darlehens bestellt worden sein dürfte, bedarf es zur Löschung jedenfalls der Bewilligung der Bank, zu deren Gunsten die Grundschuld eingetragen ist. Ohne die Bewilligung kann eine Löschung grundsätzlich nicht herbeigeführt werden.

Sofern die Kreditsumme daher schon ausgezahlt sein sollte, wird die Bank daher einer Löschung nicht zustimmen, da so ein Sicherungsmittel verloren ginge.

Sollten Sie nur eine Eigentümergrundschuld bestellt haben, so können Sie diese freilich jederzeit zur Löschung bringen. Hier gehe ich insoweit davon aus, dass sie mit Ihrem Hinweis auf den Notar die notrielle Beglaubigung Ihrer Unterschrift auf dem Antrag zur Grundschuldbestellung an das Grundbuchamt meinen.

Ich hoffe, Ich konnte Ihnen weiterhelfen. Bei Unklarheiten fragen Sie nach.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Scholz, RA

Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Fragen an Rechtsanwälte" lesen!

  Haben Sie auch eine Frage?
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Rechtsanwalt zum Thema Sonstige Fragen an Rechtsanwälte!