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Gebrauchtwagen-Sachmängelhaftung

Gefragt am 30.04.2010
09:23 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3846

 

Guten Tag!

Wir haben ein Gebrauchtfahrzeug gekauft und haben jetzt festgestellt, dass der Verkäufer (Autovermieter u. -händler)auf der Rechnung folgenden Vermerk angebracht hat:

Keine Gebrauchtwagen-Sachmängelhaftung.

Kann die Sachmängelhaftung auf diese Weise überhaupt rechtswirksam ausgeschlossen werden?

Besten Dank im Voraus.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 30.04.2010
09:23 Uhr
 Steffan Schwerin Steffan Schwerin Beantwortet am 30.04.2010
10:12 Uhr

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Beantwortet am 30.04.2010 10:12 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3846

Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Sonstige Fragen an Rechtsanwälte)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Ja, beim Kauf von gebrauchten Waren kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden.

In der Regel besteht nur bei Neuware ein gesetzliches Gewährleistungsrecht.

Bei Gebrauchtwaren kann nur freiwillig eine solche Gewährleistung, also eine Garantie eingeräumt werden. Oder man hat auch die Möglichkeit eine Gebrauchtwarengarantie käuflich abzuschließen, das ist dann wie eine Versicherung ...



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