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Kategorie: Sonstige Fragen an Rechtsanwälte

Frage: Ebay Artikel defekt

Gefragt am 17.05.2011 21:32 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1029

Ich habe bei Ebay einen Zylinderkopf für einen PKW gekauft. Laut der Artikelbeschreibung ist der Zylinderkopf in einem einwandfreien Zustand und nicht beschädigt. Die dazugehörige Nockenwelle ist lauf Verkäufer nicht eingelaufen! Da er Privatverkäufer ist, kann er keine Garantie und Gewährleistung geben.

Der Artikel kam an und sofort viel auf, das die Nockenwelle eingelaufen ist, somit unbrauchbar.

Der Zylinderkopf wurde geplant und neue Dichtung wurden gekauft! (Das gewöhnliche bei einem Zylinderkopfwechsel an einem PKW)

Der Zylinderkopf wurde bei einem KFZ-Meisterbetrieb eingebaut. Nach Einbau des Zylinderkopfs kam heraus, das ein Ölkanal am Zylinderkopf kaputt ist. Somit ist der Zylinderkopf defekt.

Die Gesamtkosten der Reparatur (Planschleifen,Dichtungen,Arbeitsstunden,...) belaufen sich auf fast 900€!

Das Problem wurde dem Verkäufer erklärt, jedoch zeigte sich der Verkäufer abweisend und Griff mich sogar persönlich an.

Was kann ich tun?

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Antwort

Beantwortet von Jan Wilking (Profil ansehen)

Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:

Da der gekaufte Zylinderkopf nach Ihrer Aussage bereits bei Übergabe mangelhaft war, können Sie grundsätzlich Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer geltend machen. Allerding scheint der Verkäufer solche Ansprüche ausgeschlossen zu haben. Der Ausschluss der Sachmangelhaftung ist unter Privaten grundsätzlich möglich, jedoch nicht wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat oder hinsichtlich einer garantierten Beschaffenheit (§ 444 BGB). Wenn der Verkäufer ausdrücklich zugesichert hat, dass der Zylinderkopf in einwandfreiem Zustand und die Nockenwelle nicht eingelaufen ist, kann in der Regel von einer solchen Beschaffenheitsvereinbarung ausgegangen werden.

Sie können vom Verkäufer daher Nacherfüllung verlangen, § 439 BGB. Dies umfasst die Lieferung eines mangelfreien Zylinderkopfes, nicht aber die Einbaukosten. Der BGH hat hierzu in einem Beschluss vom 14.01.2009, VIII ZR 70/08 folgende Aussage getroffen: Der Käufer hat keinen Anspruch auf Ersatz der Ausbau- und Einbaukosten gegenüber dem Verkäufer, wenn der Käufer in Eigenmontage oder durch einen beauftragten Unternehmer das gekaufte Material eingebaut hat und sich dann ein Mangel zeigt. Dies wird vom Bundesgerichtshof damit begründet, dass der Einbau der Materialien aus der Haftungssphäre des Käufers resultiert und der eigentliche Kaufvertrag nur die Verpflichtung des Vekäufers beinhaltet, das Material zu liefern.

Ein weitergehender Anspruch des Käufers auf Ersatz der Ausbaukosten und der Einbaukosten besteht nach Auffassung des Bundesgerichtshofs allenfalls unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes. Ein solcher Anspruch setzt voraus, dass der Verkäufer die mangelhafte Lieferung zu vertreten hat. Den Verkäufer muss insoweit ein Verschulden treffen. Ein solches Verschulden trifft den Verkäufer aber nur dann, wenn dieser den Mangel bei ordnungsgemäßer Sorgfalt vor der Auslieferung erkennen konnte.

Wenn eine Beschaffenheitsvereinbarung dahingehend getroffen wurde, dass der Zylinderkopf einwandfrei ist und die Nockenwelle nicht eingelaufen ist, haben Sie einen Anspruch auf Nacherfüllung, also Lieferung eines mangelfreien Zylinderkopfes. Die Einbaukosten können Sie allerdings nur vom Verkäufer verlangen, wenn er schuldhaft eine mangelhaft Sache geliefert hat, der defekte Zylinderkopf für ihn bei sorgfältiger Prüfung also erkennbar war.


Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung ermöglicht zu haben. Bei Unklarheiten benutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.

Bedenken Sie bitte, dass ich Ihnen hier im Rahmen einer Erstberatung ohne Kenntnis aller Umstände keinen abschließenden Rat geben kann. Sofern Sie eine abschließende Beurteilung des Sachverhaltes wünschen, empfehle ich, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren und die Sachlage mit diesem bei Einsicht in sämtliche Unterlagen konkret zu erörtern.

Mit freundlichen Grüßen

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