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Beziehungsstreit

Gefragt am 29.08.2009
15:52 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3330

 

Hallo! Es geht darum! Ich bin im Juni mit meiner damaligen Freundin in eine Wohnung gezogen! Sie hat damals den Mietvertrag mit unterschrieben! Nun hatten wir Streit und haben uns getrennt (hab sie aus der Wohnung geschmissen)! Nun hat sie noch jede menge sachen hier in der Wohnung stehen und hat einen ausgemachten Termin zum ihre sachen holen nicht wahr genommen! Da ich die Sachen aber so schnell wie möglich aus der Wohnung draußen haben möchte will ich nun Fragen was ich da machen kann? Kann ich die Sachen mit einer Einstweiligenverfügung aus der Wohnung rausbringen oder gibt es irgend eine andere möglichkeit? und muss ich sie weiterhin hier wohnen lassen wenn sie das will?
Würde mich freuen wenn ich schnell eine Antwort von Ihnen bekommen würde!

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Sehne

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 29.08.2009
15:52 Uhr
 Andreas Scholz Andreas Scholz Beantwortet am 29.08.2009
16:14 Uhr

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Beantwortet am 29.08.2009 16:14 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3330

Antwort von Andreas Scholz (Frage zu Sonstige Fragen an Rechtsanwälte)

Sehr geehrter Fragesteller,

wenn sie beide den Mietvertrag unterschrieben haben, so hat Ihre Exfreundin eine rechtlichen Anspruch auf Nutzung des Wohnraumes. Wenn Sie ihr den Zutritt nicht gewähren, so stellt dies verbotene Eigenmacht Ihrerseits dar. Darüber hinaus können Sie die Sachen Ihrer Freundin nicht einfach aus der Wohnung schaffen, denn noch ist Ihre Exfreundin Mieterin und hat damit ebenso wie Sie das Recht, ihre Sachen in dem gemieteten Wohnraum unterzubringen ...



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