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Kategorie: Sonstige Fragen an Rechtsanwälte

Frage: Berufungsverhandlung

Gefragt am 05.09.2009 15:16 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1029

meine frage wäre folgende.ich habe diesen monat am 14 september eine berufungsverhandlung.alerdings wird mir meine nervenärtzin ein attest austellen das ich diese verhandlung im moment nicht machen kann.muss das gericht dann den termin verlegen und wenn ja wie lange ungefähr.und meine zweite frage wäre ich habe noch einen pflichtverteidiger dem ich wegen vertrauensmangel gekündigt habe.habe dann einen wahlverteidiger genommen,den mir aber das gericht nicht anerkennen will.was kann ich da machen.wäre um eine antwort sehr dankbar.mfg anette rankl

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Antwort

Beantwortet von Andreas Scholz (Profil ansehen)

Verehrte Fragestellerin,

das Gericht wird die Hauptverhandlung neu terminieren, wenn Sie nachweislich nicht verhandlungsfähig sind. Um wieviel Zeit der Termin dann ggf. verlegt wird, ist Sache des Gerichts. Sie sollten darauf hinwirken, dass aus dem Attest hervorgeht, ab wann Sie voraussichtlich wieder verhandlungsfähig sein werden. Dass Gericht wird diese Prognose in seine Entscheidung über das Datum des neuen Termin mit einbeziehen.

Hinsichtlich des Verteidigers sollten Sie sich einen neuen suchen, der die Voraussetzungen des § 138 StPO erfüllt. Das Gericht wird Ihnen jedenfalls einen anderen Pflichtverteidiger dann bestellen, wenn es den Eindruck gewinnt, dass durch die Ablehnung eine Verzögerung des Verfahrens bezweckt ist.

Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben. Bei Unklarheiten fragen Sie einfach nach.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Scholz, RA

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