Kategorie: Sonstige Fragen an Rechtsanwälte |
|---|
Frage: Bebauung eines Grundstückes |
| Gefragt am 13.01.2011 08:54 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1022 |
|
Folgender Sachgverhalt: Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Fragen an Rechtsanwälte" lesen! |
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Rechtsanwalt zum Thema Sonstige Fragen an Rechtsanwälte!
| Antwort |
|---|
|
Beantwortet von Jan Wilking (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt: Ich gehe davon aus, dass die Grunddienstbarkeit im Rahmen der Zwangsversteigerung aufgrund des § 91 ZVG kraft Gesetz erloschen ist. Da hierfür keine Zustimmung des vormals durch das Gewerbebetriebsverbot begünstigten Nachbarns erforderlich war, kann die für den Bauantrag verlangte Unterschrift hierdurch meines Erachtens auch nicht ersetzt werden. Sie sollten daher versuchen, die geforderte Unterschrift zu erhalten. Möglicherweise ist Ihr Bauvorhaben aber auch ohne diese Unterschrift zulässig und die Aufforderung durch das Amt dient nur der Beschleunigung des Verfahrens. Dies richtet sich im Endeffekt nach den anwendbaren (bau-)rechtlichen Vorschriften. Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung ermöglicht zu haben. Bei Unklarheiten benutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion. Bedenken Sie bitte, dass ich Ihnen hier im Rahmen einer Erstberatung ohne Kenntnis aller Umstände keinen abschließenden Rat geben kann. Sofern Sie eine abschließende Beurteilung des Sachverhaltes wünschen, empfehle ich, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren und die Sachlage mit diesem bei Einsicht in sämtliche Unterlagen konkret zu erörtern. Mit freundlichen Grüßen Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Fragen an Rechtsanwälte" lesen! |
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Rechtsanwalt zum Thema Sonstige Fragen an Rechtsanwälte!
