Kategorie: Sonstige Fragen an Rechtsanwälte |
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Frage: Baurecht HBO |
| Gefragt am 21.04.2011 18:02 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1024 |
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Beantwortet von Danjel-Philippe Newerla (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider sehe ich keine andere Möglichkeit,als hier im Rahmen des Widerspruchsverfahrens Ihre Argumente vorzubringen und auf eine Erweiterung der Ausnahmegenehmigung zu plädieren. Die Idee mit dem Denkmal ist zwar gut,greift meines Erachtens aber nicht,da die bauliche Maßnahme im Kern bzw in einer Gesamtbetrachtung vorrangig dem Zweck der Abgrenzung des Grundstückes dient und nicht darstellerischen Zwecken. Dennoch sollten Sie sich auf diese Argumentation berufen und die Argumentation gegebenenfall von einem im Baurecht tätigen Kollegen vor Ort ausarbeiten lassen. Über die Frage hätte dann endgültig im weiteren Streitfall das zuständige Verwaltungsgericht zu entscheiden. Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Tag und ein schönes Osterwochenende! Mit freundlichem Gruß Dipl.-Jur.Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Fragen an Rechtsanwälte" lesen! |
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