Kategorie: Sonstige Fragen an Rechtsanwälte |
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Frage: Baumängel Fliesen |
| Gefragt am 19.08.2009 19:53 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1034 |
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Bewertung: 5,0 (von 5 Sternen)
Wir haben ein Bad fliesen lassen, und es wurde sehr schlecht gefliest. Höhenunterschiede, Fugenbreiten sehr unterschiedlich. Ein Gutachten wurde schon erstellt.Das Bad wird komplette neu gefliest. Der Preis für die neue Verlegung übersteigt den Preis des alten Fliesenlegers. Welche Kosten muß der alte Fliesenleger übernehmen, wenn er den Rohzustand wieder herstellt. Kann man die höheren Kosten bei ihm geltend machen und kann man Schadenersatz verlangen. Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Fragen an Rechtsanwälte" lesen! |
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Beantwortet von Andreas Scholz (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
in Ihrem Falle ist das Werkvertragsrecht und die hier geregelten Vorschriften über die Gewährleistung anzuwenden. Wenn Sie dem alten Fliesenleger keine Frist zur Nacherfüllung gesetzt haben, so holen Sie dies unbedingt bald nach. Nur dann, wenn der alte Fliesenleger die Nacherfüllung - da seine Arbeit ja mangelhaft war - verweigert oder aber eine ihm von Ihnen gesetzte Frist verstreichen lässt, können Sie den Mangel seiner Leistung selbst beseitigen, bzw. beseitigen lassen und Ersatz der hier für Sie entstandenen Kosten verlangen, §§ 634 Nr. 2, 635, 637 Abs 1 BGB. Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben. Bei Unklarheiten fragen Sie einfach nach. Mit freundlichen Grüßen Andreas Scholz, RA
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