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Versorgungsausgleich

Gefragt am 26.07.2009
18:25 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4132

 

Ich bin seit September.2006 mit einer Ghanaerin verheiratet,habe im Februar 09 eine Trennungserklärung beim Bürgeramt eingereicht,seitdem leben meine Frau und ich in der Wohnumg getrennt,jeder hat sein Zimmer und sorgt für sich selbst.
Wird der Versorgungsausgleich,der ja fällig wird,da ich keinen Ehevertrag habe, ab dem Datum des getrennt lebens noch mitgerechnet oder zählt nur der Zeitraum der Heirat bis zum einreichen der Trennungserklärung?

M.f.G

R.Puls

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 26.07.2009
18:25 Uhr
 Andreas Scholz Andreas Scholz Beantwortet am 26.07.2009
18:42 Uhr

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Beantwortet am 26.07.2009 18:42 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4132

Antwort von Andreas Scholz (Frage zu Scheidungsrecht)

Sehr geehrter Fragesteller,

die Dauer des Versorgungsausgleichs berechnet sich - wenn kein Ehevertrag vorliegt - nach § 1587 Abs. 2 BGB. Der Zeitraum beginnt mit Anfang des Monats, in dem die Ehe geschlossen worden ist und endet am Ende des Monats, welcher dem Monat des Eintritts der Rechtshänigkeit des Scheidungsantrages vorausgeht ...



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