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Kategorie: Scheidungsrecht

Frage: Scheidungsjahr

Gefragt am 31.12.2010 17:45 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1028
Bewertung: 5,0 (von 5 Sternen) Scheidungsjahr , 5 von 5 bei 1 Bewertungen Sehr geehrter Herr Anwalt, Mein sogenanntes Scheidungsjahr wurde am 01.07.2010 von einem Anwalt festgelegt und auch den Gegenseite und mir schriftlich mitgeteilt. Inzwischen werde ich von diesem Anwalt nicht mehr vertreten und suche einen anderen Anwalt. Bleibt der Termin trotzdem bestehen oder m

Sehr geehrter Herr Anwalt,

Mein sogenanntes Scheidungsjahr wurde am 01.07.2010 von einem Anwalt festgelegt und auch den Gegenseite und mir schriftlich mitgeteilt. Inzwischen werde ich von diesem Anwalt nicht mehr vertreten und suche einen anderen Anwalt. Bleibt der Termin trotzdem bestehen oder muß der neu gestellt werden.?

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Antwort

Beantwortet von Bernhard Müller (Profil ansehen)

Sehr geehrter Fragesteller

es gibt ein Trennungsjahr und einen Scheidungstermin.

Das Trennungsjahr beginnt dann, wenn die Ehegatten nicht mehr als Ehepaar zusammenleben. Meistens zieht dann einer aus der Wohnung aus. Es ist aber auch möglich, dass beide Ehepartner in der gleichen Wohnung getrennt leben, wenn jeder ein anderes Zimmer der Wohnung benutzt und jeder „seinen Kram" allein macht, also nicht mehr für den anderen kocht, jeder seine Wäsche selber wäscht und so weiter.
Der Scheidungstermin wird vom Gericht auf Antrag bestimmt. Das ist der Termin indem das Gericht über die Scheidung verhandelt und die Ehe für geschieden erklärt.
Beides wird durch einen Wechsel des Anwalts nicht beeinflußt. Es bleibt daher bei dem von Ihrem früheren Anwalt festgestellten Termin.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Müller Rechtsanwalt

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