Kategorie: Scheidungsrecht |
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Frage: Scheidungsjahr |
| Gefragt am 31.12.2010 17:45 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1028 |
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Bewertung: 5,0 (von 5 Sternen)
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Beantwortet von Bernhard Müller (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller
es gibt ein Trennungsjahr und einen Scheidungstermin. Das Trennungsjahr beginnt dann, wenn die Ehegatten nicht mehr als Ehepaar zusammenleben. Meistens zieht dann einer aus der Wohnung aus. Es ist aber auch möglich, dass beide Ehepartner in der gleichen Wohnung getrennt leben, wenn jeder ein anderes Zimmer der Wohnung benutzt und jeder „seinen Kram" allein macht, also nicht mehr für den anderen kocht, jeder seine Wäsche selber wäscht und so weiter. Der Scheidungstermin wird vom Gericht auf Antrag bestimmt. Das ist der Termin indem das Gericht über die Scheidung verhandelt und die Ehe für geschieden erklärt. Beides wird durch einen Wechsel des Anwalts nicht beeinflußt. Es bleibt daher bei dem von Ihrem früheren Anwalt festgestellten Termin. Mit freundlichen Grüßen Bernhard Müller Rechtsanwalt |
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