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Kategorie: Scheidungsrecht

Frage: scheidung

Gefragt am 14.10.2009 15:15 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1018

Hallo
Ich habe nächsten Mitwoch einen termin, soll geschieden werden. Ich habe alleine den Antrag geschtellt. Jetzt hatt sich alles geendert. Kann ich nein sagen. Was kann ich machen?

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Antwort

Beantwortet von Steffan Schwerin (Profil ansehen)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Sie haben einen Scheidungsantrag beim Gericht gestellt? In der Regel kann die Scheidung nur mit einem Anwalt eingereicht werden. Nur ausnahmsweise kann von dem Grundsatz des Anwaltszwangs abgesehen werden. Ich gehe davon aus, dass hier eine solche Ausnahme vorliegt.

Grundsätzlich kann der Antrag jederzeit bis zum Urteil, also der Entscheidung des Gerichts auch wieder zurückgenommen werden. wenn der Antrag durch einen Anwalt gestellt wurde, sollte er auch durch den Anwalt zurückgenommen werden.

Da Sie den Antrag aber allein gestellt haben, sollten Sie also einen Schriftsatz an das Gericht fertigen und den Antrag auf Scheidung zurücknehmen.


Ich darf Sie abschließend darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Es wird ausschließlich das Ziel verfolgt, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres geschilderten Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten. Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen im Rahmen Ihrer Sachverhaltsschilderung kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.

Darüber hinaus stehe ich Ihnen selbstverständlich auch im Rahmen einer Mandatierung zur Verfügung. Den geleisteten Erstberatungsbetrag würde ich Ihnen in voller Höhe anrechnen.

Eine größere Entfernung zwischen Anwalt und Mandant stellt grundsätzlich kein Problem dar. Mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel wie E-Mail, Post, Fax und Telefon ist eine Mandatsausführung ebenfalls möglich.

Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskanzlei Steffan Schwerin
Golmsdorfer Straße 11
07749 Jena

Tel.: 03641 801257
Fax: 032121128582

Email: steffan.schwerin@hotmail.de

Internet: www.raschwerin.de

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