Kategorie: Scheidungsrecht |
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Frage: Ehevertrag |
| Gefragt am 26.08.2009 11:16 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1020 |
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Hallo Herr Rechtsanwalt. |
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Beantwortet von Michael Vogt (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
sehr geehrte Ratsuchende, Ihre Frage darf ich unter Berücksichtigung des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes gerne wie folgt beantworten: Die Aussage, die Ihnen gegenüber getätigt wurde ist falsch. So werden in einem Ehevertrag ja gerade Rechtsfolgen geregelt, die teilweise erst mit Rechtskraft der Scheidung eintreten, wie zum Beispiel der Ausschluß des Versorgungsausgleiches oder Zugewinnausgleichsvereinbarungen. Diese Regelungen für den Zeitpunkt der Scheidung hätten ja keinen Sinn, wenn sie mit Einreichung der Scheidung sofort ungültig werden würden. Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort einen Überblick über die Rechtslage verschaftt zu haben und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Nachmittag. Mit freundlichen Grüßen RA Michael Vogt |
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