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Doppelzimmer in Österreich gebucht und nicht abgesagt

Gefragt am 01.03.2010
14:42 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4093

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe in einem Hotel ein Doppezimmer gebucht und vergessen es abzusagen, da wir dor nicht hinfahren konnten. Jetzt bekam ich per Einschreiben die Rechnung über den Gesamtbetrag in Höhe von 594€. Muss ich den vollen Betrag wirklich zahlen?

Mit freundlichen Grüßen

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 01.03.2010
14:42 Uhr
 Bernhard Müller Bernhard Müller Beantwortet am 01.03.2010
15:15 Uhr

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Beantwortet am 01.03.2010 15:15 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4093

Antwort von Bernhard Müller (Frage zu Reiserecht)

Sehr geehrte Fragestellerin,

mit der Buchung haben Sie einen Vertrag über das Doppelzimmer geschlossen.
Nach den §§ 293, 294 BGB sind Sie in Annahmeverzug geraten, indem Sie das Zimmer nicht in Anspruch genommen haben.

Diesen Vertrag müssen Sie grundsätzlich durch Zahlung des Gesamtbetrages von 594 Euro erfüllen.

Eine Ausnahme gibt es dann, wenn das Hotel Einsparungen hatte, weil Sie das Hotelzimmer nicht genutzt hatten ...



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