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laufende Klage beenden

Gefragt am 27.12.2012
18:46 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4600

 

Habe ich als Kläger die Möglichkeit, eine laufende Klage zu beenden?(Grundstücksangelegenheit/Privatwegerecht, Klagewert vor dem Amtsgericht 5.000,- EURO). (Nach meiner Einschätzung wird eine Lösung durch einen angestrebten Vergleich - die Bedingungen wurden von der Gegenseite mehrfach zu unseren Ungunsten geändert - nicht erreicht werden). Auch bin ich als Kläger aus Altersgründen nicht mehr an einer gerichtlichen Lösung interessiert und möchte den Prozess sofort beenden). An welche Bedingungen wäre dies gebunden? Welche Kosten würden auf mich zukommen? Wie muß ich vorgehen? Welche verschiedenen Möglichkeiten gibt es "auszusteigen"?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 27.12.2012
18:46 Uhr
 Bernhard Müller Bernhard Müller Beantwortet am 27.12.2012
19:02 Uhr

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Beantwortet am 27.12.2012 19:02 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4600

Antwort von Bernhard Müller (Frage zu Nachbarschaftsrecht)

Sehr geehrter Fragesteller,

Sie können die Klage zurücknehmen. Wenn die mündliche Verhandlung noch nicht begonnen hat, geht das ohne Zustimmung des Beklagten.

Schreiben Sie dem Gericht einfach: Die Klage wird zurückgenommen.

Nach Beginn der mündlichen Verhandlung kann die Klage nur noch mit Zustimmung des Beklagten zurückgenommen werden ...



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