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Kategorie: Mietrecht

Frage: Zwangsräumung

Gefragt am 05.09.2010 10:21 Uhr | Einsatz: € 100,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1026

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
ich habe morgen die zwangsräumung meiner Wohnung.
Die Räumung ist mir einige Wochen bekannt.
Mein Verdienst den ich habe, kommt aus dem Ausland. Habe von meinem Chef die Provisiobnsabrechnung bekommen, sowie den Überwisungsrtäger der von der bank abgzeichnet ist mit Stempel der Bank und den Abbuchungsbeleg von meiem Chef.
Die Ausführungsbank hat allerdings einen Fehler begangen und die Clean clean Papiere einfach ausgestellt, in Europa wird aber eine Doppelerklärung,Zweifach gebraucht.
Dadurch kam die Überweisung ins stocken, die Papiere wurden mittlerweile nachgereicht und das Geld sollte mit viel Glück am Freitag eintreffen, geschah aber nicht, so das ich jetzt in der kommenden Woche mit dem Geldeingang rechne.
Mein Vermieter bei dem ich Mietschulden habe, sagte mir das wenn er das Geld hat oder ich einen neuen Mietvertrag vorlege die Räumung aufheben würde. Einen neuen Mietvertrag habe ich auch, ab dem 1. September 2010, habe mich mit dem neuen Vermieter so geeinigt, das ich nach und nach im September einziehen werde.
Die kaution für die neue Wohnung ist noch nicht bezahlt, soll von dem geld der Überweisung geschehen.
Nun nach Vorlage des Mietvertrages und der Überweisungsbelege auf mein Konto, sagte der RA meines Vermieters das es kein gültiger Mietvertrag ist und der Vermieter wegen noch keine zahlung geleistet davon zurücktreten könnte. Auch der geldeingang auf meinem Konto scheint ihn nicht zu interessiern.
Herr rechtanwalt, ich habe keine Möglichkeit meine Gegenstände unterzustellen, so das alles eingelagert würde. Das hieße das ich auch nicht arbeiten kann, somit gefahr laufe das meine Kunden mich wegen Betrug anzeigen könnten.
Meine frau und ich würden im Obdachlosenheim landen, meine 2 Hunde, Afghanen wohl im Tierheim.
Ich hatte gegen die Räumung keinenAufschub oder der gleichen beantragt. Weil ich davon ausging, vorher alles zu regeln und meinem jetzigen Vermieter die Schuld bezahlen zu können und die Wohnung Besenrein zu übergeben.
Morgen um 8 .00 steht der gerichtsvollzieher mit Möbelspedition vor der Tür.
Bitte Herr Rechtsanwalt,ich kann nicht mehr, hatte vor jahren eine operation Gehirntumor, alles ging wieder, doch diese Aufregung verkrafte ich nervlich nicht.
Kann der Gerichtsvollzieher da noch etwas positives für mich tun?
Ich werde in dieser Woche freiwillig ausziehen und die Wohnung spätestens bis zum 15.September 2010 an den vermieter ordnungsgemäß übergeben.
Bitte Herr Rechtsanwalt antworten sie mir bitte so schnell es geht.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort

Beantwortet von Danjel-Philippe Newerla (Profil ansehen)

Sehr geehrter Ratsuchender,

Nachfrage
Sehr geehrter Herr rechtsanwalt,
kann ihre Beantwortung nicht finden.
Sehe nur die zeile
Sehr geehrter Ratsuchender, mehr nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Rückantwort
Sehr geehrter Ratsuchender,

entschuldigen Sie bitte, ich habe leider nicht die vollständige Antwort veröffentlicht. Diese habe ich Ihnen nachfolgend dargestellt. Sollten Sie noch eine Verständnisfrage hierzu haben (Sie haben hier die Nachfrageoption ja schon genutzt), stellen Sie mir diese bitte an meine unten genannte E-Mailadresse, dann werde ich Ihnen hierauf sehr gerne antworten.


Sehr geehrter Ratsuchender,


vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage, die ich sehr gerne wie folgt beantworten möchte:

Der Gerichtsvollzieher selber kann leider nicht viel positives für Sie tun, das er lediglich ausführendes Organ ist und grundsätzlich in der von Ihnen dargestellten Kombination leider keine Entscheidungskompetenz hat.

Die einzigen Möglichkeit, welche die Zivilprozessordnung vorsieht ist ein sog. Vollstreckungsschutzantrag. Nachfolgend habe ich Ihnen einen sehr interessanten Link mit vertiefenden Informationen zu diesem Thema beigefügt:

http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/RauemungVollstreckung/vs.htm

Sie sollten gleich morgen einen solchen Antrag beim zuständigen Vollstreckungsgericht stellen und diesen Antrag mit einem Antrag auf Verlängerung/Aufschub der Räumungsfrist verbinden. erfahrungsgemäß wird ein solcher Aufschub von einigen Wochen relativ häufig gewährt.

Leider haben Sie hier sehr viel wertvolle Zeit verstreichen lassen, so dass es schon extrem spät ist, um hier noch etwas aufzuhalten. Einen Chance sehe ich nur dann, wenn der Gerichtsvollzieher ein Nachsehen hat und noch etwas wartet morgen. Dann sollte am besten noch heute der oben genannte Antrag per Fax an das Gericht gesendet werden und gleich morgen bei Geschäftsbeginn bei Gericht angerufen werden wegen der Dringlichkeit der Sache.

Mit Glück erlässt das Gericht sofort einen Aufschubantrag und der Gerichtsvollzieher kann dann wieder gehen. Sollte der Gerichtsvollzieher aber kein Verständnis haben und wie anberaumt gleich morgens loslegen, dann sieht es leider schlecht aus. Es hängt hier also vor allem vom Gerichtsvollzieher ab. Sie sollten freundlich Ihre Situation schildern und um einige Stunden Aufschub bitten.


Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:

Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über meine E-Mail-Adresse oder die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.

Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Sonntagnachmittag!

Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

Stresemannstr. 46
27570 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Fax.0471/140244

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