Frag einen Rechtsanwalt

Frage stellen
Einsatz festlegen
Antwort erhalten
Hier Frage stellen!

Kategorie: Mietrecht

Frage: Wirksamkeit Renovierungsklausel Mietvertrag

Gefragt am 16.02.2010 12:11 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1028
Bewertung: 5,0 (von 5 Sternen) Wirksamkeit Renovierungsklausel Mietvertrag , 5 von 5 bei 1 Bewertungen Ich würde gerne meinen Mietvertrag (ich bin Mieter) daraufhin überprüfen lassen, ob die Renovierungs- und Instandhaltungsklauseln gültig sind, sprich, ob ich nach einem Auszug verpflichtet bin, die Wohnung zu renovieren. Ich plane den Mietvertrag zum Ende Mai d.J. zu kündige

Ich würde gerne meinen Mietvertrag (ich bin Mieter) daraufhin überprüfen lassen, ob die Renovierungs- und Instandhaltungsklauseln gültig sind, sprich, ob ich nach einem Auszug verpflichtet bin, die Wohnung zu renovieren. Ich plane den Mietvertrag zum Ende Mai d.J. zu kündigen.

Ich kann den Vertrag gerne als PDF übersenden.

Weitere Fragen zum Thema "Mietrecht" lesen!

  Haben Sie auch eine Frage?
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Rechtsanwalt zum Thema Mietrecht!
Antwort

Beantwortet von Danjel-Philippe Newerla (Profil ansehen)

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!

Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen:


Bitte übersenden Sie mir Ihren Mietvertrag an meine unten gegebene Adresse, damit ich die Renovierungsklausel für Sie prüfen kann.


Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:

Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben auch wenn ich es bedaure, Ihnen keine positivere Nachricht geben zu können.. Sie können mich natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen.


Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Dienstagnachmittag!


Mit freundlichem Gruß

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

Heilsbergerstr. 16
27580 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Tel. 0471/3088132
Fax: 0471/3088316

Weitere Fragen zum Thema "Mietrecht" lesen!

  Haben Sie auch eine Frage?
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Rechtsanwalt zum Thema Mietrecht!
Bewertung
3. Wie empfehlenswert ist der Rechtsanwalt?
5,0
2. Wie bewerten Sie die Reaktionszeit des Rechtsanwalts?
5,0
1. Wie hilfreich war die Antwort des Rechtsanwalts?
5,0