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Verbrauchskosten bei geschriebenem Wohnrecht

Gefragt am 15.05.2013
14:45 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3182

 

Ich hätte gerne gewußt, wenn die EX-Frau meines Freundes ein Wohnrecht in einem Mietshaus meines Freundes hat, und das notariell geschrieben ist, und da steht dann die Verbrauchskosten müsse sie tragen, muss Sie dann den Müll selber bezahlen, oder er? Unter welchem § kann ich da was finden. Und dann hätt ich gerne noch gewußt, Wenn die Abrechnungsfirma für Wasser kalt - warm und Heizung den Schlüssel von Verbrauchs- und Gebrauchskosten in unserem Auftrag ändert und zwar von vorher 70 % Verbrauch und 30 % Gebrauch auf jetzt 100 % Verbrauchskosten ändert, muss das vorher mitgeteilt werden. Lt Telefonat vergangenen Jahres mit dieser Firma musste es nur vor der Abrechnung geändert werden. Die geschiedene Ehefrau möchte die Gebrauchskosten für Heizung und Wasser nicht bezahlen, da das ja keine Verbrauchskosten sind. Lt Abrechnungsfirma aber schon und der Schlüssel wurde geändert. Vielleicht auch da ein paar §§. Die Ex-Frau hat ein geschriebenes Wohnrecht bis 2017, keinen MIetvertrag. Danke

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 15.05.2013
14:45 Uhr
 Jan Wilking Jan Wilking Beantwortet am 15.05.2013
15:09 Uhr

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Beantwortet am 15.05.2013 15:09 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3182

Antwort von Jan Wilking (Frage zu Mietrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:

Nach Auffassung des Bundesgerichtshofes hat der Wohnungsberechtigte auch bei Unentgeltlichkeit des Wohnungsrechtes verbrauchsabhängige Kosten zu tragen, weil es sich nicht um Kosten der Wohnung, sondern um die erst durch die Ausübung des Wohnungsrechtes verursachten Kosten ihrer Nutzung handelt (BGH, Urteil vom 21 ...



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