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Sind Vermieter von Büros für eine Beschattung oder Klimatisierung verantwortlich?

Gefragt am 11.06.2009
14:11 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3351 | Bewertung 5/5

 

Unsere gemieteten Büroräume sind - besonders auf einer Seite - (durch eine unbeschattete Glasfassade) im Sommer so aufgeheizt, dass man es dort kaum noch aushalten oder dort arbeiten kann. Eine Außenbeschattung und oder auch eine Klmaanlage sind ja nun keine geringe Investition, die ich bei angemieteten Flächen doch auch vermeiden möchte.

Ist ein Vermieter nicht dafür verantwortlich, die Büroräume so zu beschatten oder zu klimatisieren, dass diese im Sommer auch als solche genutzt werden können? Gibt es hier vielleicht nicht sogar eine rechtliche Verpflichtung ab bestimmten Temperaturen?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 11.06.2009
14:11 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 11.06.2009 16:27 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3351 | Bewertung 5/5

Antwort unseres Experten

Hallo, zunächst kommt es primär auf den Mietvertrag an. Wenn dort nichts zu einer "Beschattung" oder "Klimatisierung" vereinbart ist, sieht es schlecht aus. Bzw. hat der Vermieter eine solche Pflicht nicht. Immerhin war der Sommer absehbar; einhergehend mit hohen Temperaturen. Wenn eine Glasfassade vorhanden ist, war auch die "Aufheizung" der Innenräume absehbar, so dass jeder Richter darauf hinweisen wird, dass Sie bereits bei Abschluss des Mietvertrages damit hätten rechnen können. Von daher tut es uns leid, die Frage negativ beantworten zu müssen. Als Arbeitgeber allerdings sind Sie gegenüber ihren Arbeitnehmern verpflichtet.
Insofern sollten Sie sich die Arbeitsstättenverordnung zu Gemüte führen und hoffen, dass ein Arbeitnehmer nicht auf die Idee kommt die Umsetzung zu verlangen. Dann müssten Sie aus eigenen Mitteln für eine Klimatisierung sorgen.
Siehe:

ArbStättV § 6 Raumtemperaturen

(1) In Arbeitsräumen muß während der Arbeitszeit eine unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren und der körperlichen Beanspruchung der Arbeitnehmer gesundheitlich
zuträgliche Raumtemperatur vorhanden sein ...



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