Kategorie: Mietrecht |
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Frage: Schimmelbefall Teppichboden & Renovierung |
| Gefragt am 06.02.2010 17:40 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1024 |
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Beantwortet von Danjel-Philippe Newerla (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage! Ein Gutachten sollten Sie auf jeden Fall einholen, da es früher oder später eh darauf hinauslaufen wird. Die Kosten hierfür misten Sie nur dann zahlen, wenn sich herausstellt, dass Sie etwa aufgrund der baulichen Situation für den Schimmel verantwortlich sind. Auch nur in diesem Fall wäre der Mieter zur Minderung berechtigt. Die Höhe der Minderung hinge dann vom Ausmaß der Schimmelbeeinträchtigung ab, so dass hierzu aus der Ferne keine abschließende Antwort möglich ist. Einen Anspruch auf Laminatverlegung hätte der Mieter Mur dann, wenn Sie ihm dieses vertraglich zugesichert hätten, was ich nach Ihrer Schilderung nicht erkennen kann. Zum Thema Mietminderung, dass Sie ja auch angesprochen haben ist zu sagen, dass eine Anhebung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete möglich ist, die Erhöhung der Miete allerdings 20 Prozent nicht übersteigen darf. Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung hätte grundsätzlich nur der Mieter und auch nur dann, wenn nicht er (z.B. falsches Lüften), sondern Sie für die Schimmelbildung (falls diese denn überhaupt vorliegt) verantwortlich ist. Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen: Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein. Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können mich natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen. Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Samstagabend und ein erholsames Wochenende! Mit freundlichem Gruß Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt Heilsbergerstr. 16 27580 Bremerhaven kanzlei.newerla@web.de Tel. 0471/3088132 Fax. 0471/57774
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