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Schimmel nach Auszug

Gefragt am 13.12.2010
07:57 Uhr | Einsatz: € 45,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 7923 | Bewertung 4/5

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir sind am 27.11.2010 aus unserer ehem. 2 Zimmer Wohnung ausgezogen und haben beim Abbau unseres Schlafzimmers Schimmel hinter dem Kleiderschrank und hinter den Nachttischen festgestellt. Der Schimmel setzte sich in die Rückwände des Schrankes, in unseren Matrazen, Lattrosten usw. ab. Wir haben Schadensersatz von unserer ehem. Vermieterin gefordert. Nun haben wir aber am 11.12.2010 von ihr einen Brief erhalten, wo sie uns für den Schimmel verantwortlich machen will und wir die Kosten für die Beseitigung des Schimmels durch eine zertifizierte Firma tragen sollen. Kann unsere Vermieterin uns tatsächlich diese Kosten aufdrücken ohne jegliche Beweise aufdrücken, dass wir den Schimmel verursacht haben (angeblich durch nicht richtiges Lüften)? Wir sind aber der Auffasung, dass durch den feuchten Keller, die Nässe in Zwischenwand und die Außenwand des Hauses gezogen ist.
Des Weiteren stellt sich für mich die Frage, ob wir überhaupt einen gültigen Mietvertrag haben. Da dieser befristet bis 31.07.2009 ausgestellt wurde und durch unsere ehem. vermieterin nicht verlängert worden ist. Das würde für mich bedeuten, dass gar keine vertragliche Grundlage mehr besteht.
Ich habe den Mietvertrag, unser Schadensersatzschreiben v. 02.12.2010, ein Postkartenschreiben unser ehem. Vermieterin v. 08.12.2010 sowie das Schreiben unserer ehem. Vermieterin v. 10.12.2010 in eine PDF-Datei zusammengestellt.

Für eine schnelle Beantwortung wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Freundliche Grüße

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 13.12.2010
07:57 Uhr
 Bernhard Müller Bernhard Müller Beantwortet am 13.12.2010
08:46 Uhr

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Beantwortet am 13.12.2010 08:46 Uhr | Einsatz: € 45,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 7923 | Bewertung 4/5

Antwort von Bernhard Müller (Frage zu Mietrecht)

Sehr geehrte Fragestellerin,

Sie hatten einen gültigen unbefristeten Mietvertrag. Der 31.07.2009 war keine Befristung des Mietvertrags sondern nur das Datum an dem Sie erstmals die Möglichkeit hatten, den Vertrag zu kündigen.
Dies ist für die Frage, wer die Schimmelbeseitigung bezahlt, jedoch unwichtig, da Sie die Wohnung bis zum 27 ...



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