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Rückgabe Pachtland Pachtrecht steht leider nicht zur Auswahl

Gefragt am 03.05.2016
15:41 Uhr | Einsatz: € 55,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2389

 

Hallo,

im Jahr 1995 habe ich von einer Frau A. ein ca. 2000-2200qm großes Stück Ackerland gepachtet. Seither bewirtschafte ich es im Nebenerwerb mit Biogemüse und bestreite damit einen, wenn auch kleinen, Teil meines Einkommens.
Ca. 2012 hat es Herr K. gekauft. Nach etwas hin und her mit einem neuen Pachtvertrag hat er mir den alten im März 2013 fristgerecht zum 31.12.2015 gekündigt.
Zwar wollte ich mich im Lauf der Jahres 2015 mit ihm wegen eines neuen Vertrags in Verbindung setzen, habe das aber dann vergessen.
Von ihm selber kam nichts mehr.

Da das Stück Land klein und sehr verwinkelt ist, ist es für anderweitige Verpachtung eher nicht geeignet.
Es liegt außerdem im Außenbereich der Stadt Moosburg und ein Antrag auf Bauerwartung wurde vor dem Verkauf vom Stadtrat abgelehnt.

Anfang dieses Jahres habe ich das Land wieder unter Kultur genommen, da eine anderweitige Nutzung nicht in Sicht war und ist und ich erwartet habe, durch Zahlung des Pachtzinses (120,-€) im Herbst eine stillschweigende Verlängerung des Vertrages erwirken zu können.

Leider hat mich heute ein Anschreiben eines Gerichtsvollziehers erreicht, in dem mich Herr K. auffordert, den Acker bis 31. Mai zu räumen, mir jedwede weitere Nutzung untersagt und mit juristischen Schritten im Falle der Zuwiderhandlung droht.

Grundsätzlich plane ich, den Eigentümer anzuschreiben und ihm eine gütliche Lösung anzubieten.
Da eine Räumungsklage einige Monate in Anspruch nehmen und uns beiden vermeidbare Kosten bereiten würde, könnte er mich auch den Rest des Jahres wirtschaften lassen, ich am Ende meine Pacht bezahlen und dann letztendlich doch räumen, wenn er wirklich drauf besteht.

Wenn er aber, was zu vermuten ist, nicht darauf eingeht, könnte ich es auf eine Klage ankommen lassen, muss aber halt sorgfältig die Kosten und den Nutzen des verkauften Gemüses gegeneinander aufwiegen.

Meine Fragen nun:

Wenn ich es auf eine Räumungsklage ankommen lasse, welche Kosten kommen auf mich zu?
Der Streitwert dürfte nicht allzu hoch sein, aber was müsste ich dann alles bezahlen?

Hätte ich Chancen, eine Räumungsklage zu gewinnen?
Unter welchen Voraussetzungen?

Wenn ich tatsächlich fristgerecht (zum 31. Mai 2016) räume, habe ich Anspruch auf eine Entschädigung für bisherige Ausgaben?

Muss ich mich an das Verbot der weiteren Nutzung bis dahin halten?

Was raten Sie mir?

Im Voraus vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen


Fragesteller Fragesteller Gefragt am 03.05.2016
15:41 Uhr
 Bernhard Müller Bernhard Müller Beantwortet am 03.05.2016
17:29 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 03.05.2016 17:29 Uhr | Einsatz: € 55,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2389

Antwort von Bernhard Müller (Frage zu Mietrecht)

Sehr geehrte Fragestellerin,

da Sie seit dem 01. Januar keinen Pachtvertrag mehr haben, durften Sie das Land nicht wieder „unter Kultur“ nehmen. Deshalb haben Sie auch keinen Anspruch auf Ersatz Ihrer bisherigen Ausgaben. Die Räumungsklage würden Sie verlieren.
Für die Frage, was Sie bezahlen müssen, ist der Streitwert entscheidend. Streitwert ist hier die Pacht für ein Jahr. Wenn diese 500 Euro oder niedriger ist, berechnen sich die Kosten
wie folgt:

Gegnerischer Anwalt Vorgerichtlich: 83,54 Euro

Gegnerischer Anwalt Gerichtsverfahren: 157,68 Euro. Darauf werden die vorgerichtlichen Gebühren in Höhe von 34,81 Euro angerechnet. Dies macht zusammen 157,68 + 83,54 – 34,81 = 206,41 Euro ...



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