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Kategorie: Mietrecht

Frage: renovierung durch den vermieter

Gefragt am 13.11.2009 15:04 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1022

unser vermieter ist schon ein halbes jahr, mir der renovierung unseres bades beschäftigt. es ist erst eine neue dusche, ein paar fliesen und kabel erledigt. wir haben eine ewige baustelle. wie lange müssen wir den zustand dulden?

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Antwort

Beantwortet von Andreas Scholz (Profil ansehen)

Sehr geehrter Fragesteller,

eine Duldungsverpflichtung ergibt sich für Sie grundsätzlich aus § 554 BGB. Die Duldungspflicht hindert Sie aber nicht daran, für den Zeitraum der eingeschränkten Nutzbarkeit Ihrer Wohnung die Miete zu mindern. Wollen Sie mindern, so müssen Sie dies zuvor dem Vermieter anzeigen und die Gründe für die Minderung (die Mängel) dartun. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie dann zur Minderung berechtigt.

Der Vermieter ist gehalten, die durchzuführenden Maßnahmen zeitnah zu Ende zu bringen, darf von daher die Beendigung nicht schuldhaft Verzögern. Tut er dies, so haben Sie das Recht zu fristlosen Kündigung.

Ich hoffe, Ihnen weiter geholfen zu haben. Bei Unklarheiten fragen Sie einfach nach.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Scholz, RA

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