Renovierung bei Auszug
Gefragt am 15.06.200917:14 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2380
Sehr geehrte Damen und Herren,
in kürze ziehen wir in eine neue Wohnung und sind uns nicht sicher, ob wir lt. neuem Mietrecht verpflichtet sind die Wohnung renoviert (weiß angestrichen)übergeben zu müssen.
Wir haben die Wohnung frisch renoviert vor 2 Jahren übernommen. In unserem Mietvertrag (Mietvertrag für Wohnungen) ist der Punkt "Schönheitsreparaturen" getrichen und mit Hand wurde hinzugefügt "Der Verpflichtete hat die Schönheitsreparaturen bei Auszug gemäß Übergabeprotokoll vorzunehmen".
Vielen Dank für Ihre Antwort
Fragesteller
Gefragt am 15.06.2009 17:14 Uhr
AnonymisiertDieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Antwort unseres Experten
Hallo, wie Sie richtig sehen kommt es auf den Mietvertrag an. Die Kernfrage ist, ob die Wohnung "verwohnt" ist bzw. ob die Tapete unter ihrer Bewohnung gelitten hat. Nur in diesem Fall - wenn der Gebrauch also sichtbar ist - müssen Sie streichen.
So hat der Bundesgerichtshof in mehreren Urteilen klar gemacht, dass eine starre Renovierungsklausel im Mietvertrag unwirksam ist, soweit sie dem Mieter eine Renoverungspflicht unabhängig vom Zustand der Wohnräume auferlegt ...
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