Kategorie: Mietrecht |
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Frage: Nebenkosten/Heizungskosten |
| Gefragt am 15.11.2010 10:29 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1023 |
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Bei mir ergibt sich folgendes Problem: |
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Beantwortet von Steffan Schwerin (Profil ansehen)
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt: 1) Bitte teilen sie die Erfolgschancen mit. Wie ist in ähnlichen Verfahren entschieden worden? Soweit die Werte falsch ermittelt worden sind, kann das Geld auch zurückgefordert werden bzw. die Forderung zurückgewiesen werden. Die Erfolgschancen sind gut, wenn die Werte tatsächlich falsch sind. 2) Die Hausverwaltung mahnt jetz massiv die Nachzahlung der Heizkosten für 2009 an. Kann ich die Zahlung zurückhalten oder muss ich ggf. eine Zahlung "unter Vorbehalt" leisten oder eine Teilzahlung ?? Ja, Sie können die Zahlungen erstmal zurückhalten. 3) Ist es richtig, dass die Hausverwaltung bzw. die Eigentümergemeinschaft mich bei Nichtzahlung verklagen muss. In diesem Fall wäre ich ja der Beklagte und die Verwaltung müsste das Verfehren eröffnen. Ist das richtig so ? Ja, das ist so korrekt. Ich darf Sie abschließend darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Es wird ausschließlich das Ziel verfolgt, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres geschilderten Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten. Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen im Rahmen Ihrer Sachverhaltsschilderung kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein. Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen. Darüber hinaus stehe ich Ihnen selbstverständlich auch im Rahmen einer Mandatierung zur Verfügung. Den geleisteten Erstberatungsbetrag würde ich Ihnen in voller Höhe anrechnen. Eine größere Entfernung zwischen Anwalt und Mandant stellt grundsätzlich kein Problem dar. Mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel wie E-Mail, Post, Fax und Telefon ist eine Mandatsausführung ebenfalls möglich. Mit freundlichen Grüßen Steffan Schwerin Rechtsanwalt Rechtsanwaltskanzlei Steffan Schwerin Brändströmstraße 10 07749 Jena Tel.: 03641 801257 Fax: 032121128582 Email: raschwerin@raschwerin.de Internet: www.jena-rechtsberatung.de |
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