Kategorie: Mietrecht |
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Frage: Nachzahlung Nebenkosten später als ein Jahr nach Auszug |
| Gefragt am 08.02.2011 20:06 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1030 |
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Ich bin zum 31.07.2009 aus einer Mietwohnung ausgezogen und habe erst am 12.12.2010 eine endgültige Nebenkostenabrechnung erhalten. Eine Zahlung habe ich mit Hinweis auf die Abrechnung binnen eines Jahres abgelehnt. Der Anwalt des Vermieters antwortet nun folgendermaßen: |
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Beantwortet von Danjel-Philippe Newerla (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender ,
vielen Dank für Ihre Anfrage . Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten: Der Hinweis des Kollegen ist vollkommen richtig. Die Frage ist natürlich in der Tat, ob hier der Vermieter tatsächlich ohne eigenes Verschulden gehindert war die Frist von 12 Monaten nach Beendigung des Abrechnungszeitraumes einzuhalten. Dieses muss er natürlich beweisen, insoweit haben sie schon recht. Sofern er allerdings beweisen kann, dass er mehrere Aufforderungsschreiben wie behauptet geschickt hat und dieses Erfolg ohne Erfolg, so liegt die Verspätung nicht bei ihm und es würde den Paradefall des gesetzlichen Ausnahmebeispiels darstellen. Sie sollten gegebenenfalls von dem Vermieter einen Nachweis fordern. Sollte er den Nachweis erbringen können, wäre die Forderung leider berechtigt und die Verspätung ohne Verschulden. Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute! Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen: Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein. Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen. Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Dienstagabend! Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt Stresemannstr. 46 27570 Bremerhaven kanzlei.newerla@web.de Fax.0471/140244 |
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