Kategorie: Mietrecht |
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Frage: Nachbesserung von Reparaturen |
| Gefragt am 15.10.2009 12:43 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1021 |
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Folgende Sachlage: |
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Beantwortet von Andreas Scholz (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
Gewährleistungsansprüche gegen die mit dem Einbau der Heizung beauftragten Handwerker haben Sie nur dann, wenn diese Ihnen im Kaufvertrag über das Grundstück abgetreten worden sind. Sie haben einen direkten Anspruch gegen den Verkäufer des Grundstückes, wenn dieser seine Gewährleistung für das Grundstück im Kaufvertrag nicht ausgeschlossen hat. Hat der Verkäufer seine Gewährleistung für das Grundstück ausgeschlossen und wurden Ihnen keine Gewährleisungsansprüche im Kaufvertrag übertragen, so haben Sie gegen den Verkäufer einen Anspruch auf Übertragung der Gewährleistungsrechte nach. Im Ergebnis sollten Sie daher Ihren Kaufvertrag hinsichtlich einer Regelung über die Gewährleistung überprüfen. Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben. Bei Unklarheiten fragen Sie nach. Mit freundlichen Grüßen Andreas Scholz, RA |
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