Kategorie: Mietrecht |
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Frage: Mietvertrag an Untermieter weitergeben |
| Gefragt am 18.07.2009 14:44 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1033 |
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Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, |
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Beantwortet von Danjel-Philippe Newerla (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
Vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage! Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie Ihrer Sachverhaltsschilderung zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen: Die von Ihnen vorgeschlagene Variante ist in rechtlicher Hinsicht problemlos durchführbar. Auch bedarf es nicht der Verweisung auf Rechsprechung, da die von Ihnen gewünschte Gestaltungsvariante bereits im Rahmen der allgemeinen Vertragsfreiheit unproblematisch möglich ist. So würden Sie beispeilsweise mit dem Hauptmieter einen Aufhebungsvertrag machen können , um das Vertragsverhältnis mit diesem zu beenden und parallel mit dem Untermieter einen Vertrag, wonach dieser den Mietvetrag zu den bisherigen Konditionen übernimmt, also in alle Rechte und pflichten des Hauptmieters einsteigt. Dies sollte natürlich alles schriftlich festgehalten bzw. geregelt werden, dann steht der Rechtsnachfolge des ehemaligen Untermieters in den Hauptmietvertrag nichts mehr im Wege. Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute! Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen: Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein. Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können mich natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen. Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Samstagabend und ein schönes Wochenende! Mit freundlichem Gruß Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt Heilsbergerstr. 16 27580 Bremerhaven kanzlei.newerla@web.de Tel. 0471/3088132 Fax: 0471/3088316 |
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