Mäuseplage - Kündigungsrecht?
Gefragt am 06.05.200918:10 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5104
Guten Tag!
Ich habe ein sehr großes Problem. Bereits vor einem Monat habe ich in meiner Wohnung die erste Maus entdeckt. Nachdem ich die Hausverwaltung informiert habe, tauchte ein Kammerjäger auf. Leider wohl ohne großen Erfolg, denn die Viecher vermehren sich anscheinend. Auch der Kammerjäger, der mich in letzter Zeit öfter besucht, spricht von mindesten 15 Tieren, die nachts in meiner Wohnung wüten. Meine komplette Küche weist Spuren auf, wie z.B. Mäsueknüddel, angenagte Lebensmittel etc. Nicht dass ich kein Tierfreund bin, aber mittlerweile ist es so schlimm, dass mich Alpträume plagen, ich so oft wie nur möglich bei Freunden schlafe und auswärts esse. Meine Küche kann ich vor Angst kaum noch betreten.
Ich möchte wissen, in welcher Höhe ich die Miete mindern kann und ob ich ein außerordentliches Kündigungsrecht habe?
Vielen Dank!
Fragesteller
Gefragt am 06.05.2009 18:10 Uhr
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Antwort unseres Experten
Hallo, zunächst bitte ich Sie gegenüber dem Vermieter eine definitive Frist - schriftlich mit Zeugen abgeben ! - zu setzen. In diesem Schreiben fordern Sie die Störung bis spätestens zum xy abzustellen. Die Frist von sieben Tagen sollte ausreichen. Gleichzeitig sollten Sie schreiben "Sollte die Störung nicht bis zur Fristsetzung behoben sein, behalte ich mir die fristlose Kündigung oder eine Mietminderung von 25 % der Kaltmiete vor".
Sollte die Frist können Sie entscheiden, wie Sie möchten ...
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