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Heruntertropfendes Gießwasser muss geduldet werden?

Gefragt am 10.09.2015
14:39 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5769

 

Hallo,

ich wohne im 1. Stock eines 3-Familienhauses. Ich habe an den äußeren Fensterbänken Balkonpflanzen angebracht. Mein Vermieter, der in der darunter liegenden Wohnung lebt, beschwert sich darüber, dass gelegentlich Gießwasser auf seine Fensterbank oder an sein Fenster tropft. Ich habe recht früh alle Blumenkästen mit Untersetzer ausgestattet, so dass zwar nicht hundertprozentig, aber weitgehend das abfließen des Gießwassers verhindert wird. Es ist jedoch nicht IMMER zu vermeiden, dass auch mal etwas Wasser über die Oberkante des Kasten vorbei läuft und nach unten tropft. Ich nutze Untersetzer und versuche beim gießen vorsichtig umzugehen.
Der Vermieter stört sich daran, dass heruntertropfendes Gießwasser die Hausfassade nass macht und Wassertropfen auf seinen Fenstern landen.
Er möchte nun jedes mal eine Reinigungsfirma bestellen, die die Wassertropfen/Wasserflecken vom Fenster wischt und mir dies in Rechnung stellen, da er nicht selber die Wassertropfen weg wischen möchte, nach seiner eigenen Aussage.
In meinen Augen ist hier überhaupt nicht die Verhältnismäßigkeit gewahrt. Zudem wird bei Regen die Hausfassade auch nass - in vielfach höherem Maße. Somit ist diese Kritik nicht nachvollziehbar.

Ist meine Ansicht zu der Sache auch von juristischer Sache in Ordnung? Kann ich es ablehnen, eine eventuell eintreffende Rechnung zu zahlen?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 10.09.2015
14:39 Uhr
 Jan Wilking Jan Wilking Beantwortet am 10.09.2015
15:31 Uhr

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Beantwortet am 10.09.2015 15:31 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5769

Antwort von Jan Wilking (Frage zu Mietrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich unter Berücksichtigung Ihrer Schilderung und Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Das Anbringen von Blumenkästen an einem Balkon oder Fensterbänken und das regelmäßige Gießen der Blumen ist eine übliche und sozialadäquate Nutzung und deshalb von den anderen Bewohnern grundsätzlich zu dulden und hinzunehmen. Das gilt auch dann, wenn infolge des Gießens der Blumen Wasser vom Balkon auf das darunterliegende Wohnungseigentum eines Mitbewohners/Vermieters tropft ...



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