Kategorie: Mietrecht |
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Frage: Gewerblicher Mietvertrag |
| Gefragt am 07.04.2010 14:38 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1031 |
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Beantwortet von Bernhard Müller (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
der Mietvertrag wurde zunächst mit demjenigen geschlossen, der im schriftlichen Mietvertrag aufgeführt ist und den Mietvertrag unterschrieben hat. Wenn Sie den mit Ihnen geschlossenen Mietvertrag später auf die X GmbH ändern wollten, dann hätten Sie diese Änderung mit dem Vermieter vereinbaren müssen. Diese Änderung wäre dann eine Kündigung des ursprünglich von Ihnen geschlossenen Vertrages verbunden mit einem Abschluß eines neuen Mietvertrages für die X GmbH. Das Schweigen des Vermieters allein ist keine solche Vereinbarung. Sie müßten beweisen, dass es eine solche Vereinbarung gab. Dafür reicht es nicht aus, dass die X GmbH die Miete für Sie gezahlt hat. Zudem hätten Sie die Räume, wenn der mit Ihnen geschlossene Vertrag gekündigt und ein neuer mit der X GmbH abgeschlossen wurde, an Z übergeben müssen, damit dieser die Räume dann an X übergeben kann. Für eine direkte Übergabe der Räume von Ihnen, an die X GmbH hätte es eine nachweisbare Vereinbarung mit Z geben müssen. Eine Endgültige Beurteilung kann erst nach Kenntnis des gesamten Schriftverkehrs getroffen werden. Insbesondere die Erweiterung aus dem Jahr 2008 müßte vorliegen. So wie Sie den Sachverhalt schildern, gehe ich jedoch davon aus, dass Z die fällige Miete zu recht von Ihnen fordert. Den bisherigen Schriftverkehr können Sie mir per Fax 030 80571274 oder per E Mail rabernhardmueller@alice-dsl.net übersenden, damit eine endgültige Beurteilung erfolgen kann. Bei einer Übersendung per Fax, geben Sie bitte auch an, wie ich Sie erreichen kann, um Ihnen die endgültige Antwort zu übermitteln. Mit freundlichen Grüßen Bernhard Müller Rechtsanwalt
Nachfrage Rückantwort |
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