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Kategorie: Mietrecht

Frage: Gewerblicher Mietvertrag

Gefragt am 07.04.2010 14:38 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1031

Hallo,
folgendes ist das Problem. Im Jahr 2006 wurde die Firma X GmbH gegründet. Übernommen wurde von mir auch der Gewerbliche Mietvertrag der Firma Z. Der Firma Z wurde zweifach mitgeteilt, das der Mietvertrag in die Firma X eingebracht wurde. Die Miete wurde von Firma X an Firma Z bezahlt. Zudem erwarb die Firma X die Namensrechte an der Firma. Als Geschäftsführer der Firma X wurde im Jahr 2008 der Mietvertrag erweitert unter Annanhme das der Mieter die Fa. X ist und Firma Z damit einverstanden ist, da ja immerhin 2,5 Jahre von der Firma X die Miete anstandslos angenommen wurde. Zudem hat Firma Z auch mit anderen Gesellschaftern und auch den zweiten Geschäftsführer über Mietangelegenheiten gesprochen (wie z.B verzögert Mietzahlung etc).
Fa. X zahlte auch hier die Miete bis Jan 2010. Seit Ende Feb 2010 ist die Firma X Insolvenz und o Wunder, die Fa. Z will nichts davon gewusst bzw zugestimmt haben, dass das Mietverhältnis in die Fa. X GmbH eingebracht wurde und fordert nun von mir die ausständige Miete und natürlich die Erfüllung des Mietvertrages. Nun nach meinem Rechtsempfinden ist dies nicht gerechtfertigt, da durch das konkludente Verhalten der Fa Z, insbesonder das Schweigen nach der Information das der Vertrag in die X GmbH übernommen wird, die Annahme der Mietbeträge über 4 Jahre bezahlt durch X GmbH und nie nur ansatzweise ich persönlich angeschrieben wurde bei Zahlungsverzug, eine nicht anerkennung der Einbringung in die X GmbH nicht zu erkennen war.
Zusätzlich wurd im selben Gebäude im Aug. 2009 von mir persönlich weiter Räume angemietet, mit einem Mietvertrag der auch auf mich privat (auch Adresstechnisch) läuft. Die Frage muss dann natürlich gestellt werden, warum ein anderer Mietvertrag, wenn der selbe Mieter?

Lt. BGB ist unter Kaufleuten das Stillschweigen einer Zustimmungserklärung zu einer Handlung, Aufforderung, einem Angebot gleichstehen, die der Schweigende wahrgenommen hat oder die an ihn gerichtet war gleich zustellen.

Für eine schnelle Antwort wäre ich Ihnen dankbar.

MfG
Joerg Lindner

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Antwort

Beantwortet von Bernhard Müller (Profil ansehen)

Sehr geehrter Fragesteller,

der Mietvertrag wurde zunächst mit demjenigen geschlossen, der im schriftlichen Mietvertrag aufgeführt ist und den Mietvertrag unterschrieben hat.

Wenn Sie den mit Ihnen geschlossenen Mietvertrag später auf die X GmbH ändern wollten, dann hätten Sie diese Änderung mit dem Vermieter vereinbaren müssen.

Diese Änderung wäre dann eine Kündigung des ursprünglich von Ihnen geschlossenen Vertrages verbunden mit einem Abschluß eines neuen Mietvertrages für die X GmbH.
Das Schweigen des Vermieters allein ist keine solche Vereinbarung.
Sie müßten beweisen, dass es eine solche Vereinbarung gab. Dafür reicht es nicht aus, dass die X GmbH die Miete für Sie gezahlt hat.
Zudem hätten Sie die Räume, wenn der mit Ihnen geschlossene Vertrag gekündigt und ein neuer mit der X GmbH abgeschlossen wurde, an Z übergeben müssen, damit dieser die Räume dann an X übergeben kann.
Für eine direkte Übergabe der Räume von Ihnen, an die X GmbH hätte es eine nachweisbare Vereinbarung mit Z geben müssen.
Eine Endgültige Beurteilung kann erst nach Kenntnis des gesamten Schriftverkehrs getroffen werden. Insbesondere die Erweiterung aus dem Jahr 2008 müßte vorliegen.

So wie Sie den Sachverhalt schildern, gehe ich jedoch davon aus, dass Z die fällige Miete zu recht von Ihnen fordert.

Den bisherigen Schriftverkehr können Sie mir per Fax 030 80571274 oder per E Mail rabernhardmueller@alice-dsl.net übersenden, damit eine endgültige Beurteilung erfolgen kann.

Bei einer Übersendung per Fax, geben Sie bitte auch an, wie ich Sie erreichen kann, um Ihnen die endgültige Antwort zu übermitteln.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Müller Rechtsanwalt

Nachfrage
Hallo,
hat ein wenig gedauert, da ich erst mal alle Unterlagen besorgen musste. Der Nachtrag im Okt 2008 wurde von dem zweiten Geschäftsführer der Firma Dyntest Technologies GmbH gemacht. Der einzige Punkt hier war das die automatische Verlängerung von 2 auf 1 jahr verkürzt wurde. Zudem wurde von dem zweiten Geschäftsführer mir per E-mail zum selben Zeitpunkt bestätigt das, das er mit dem Vermieter gesprochen hat und diesem klar ist, dass das Mietverhältnis mit der GmbH geschlossen ist. Er hatte damals von mir den Auftrag die automatische Verlängerung zu ändern und nochmals mit dem Vermieter klar zu stellen, das der Mietvertrag mit der GmbH geschlossen ist, da ich ansonsten den Vertrag hätte kündigen müssen. Ich hatte damals irgendwie ein komische Gefühl. Da mir die Bestätigung vorlag, wurde dummerweise nichts mehr von meiner Seite unternommen.

Nun stellt sich die Frage, ob sich hier an der Situation was ändert? Eigentlich ja, da es wohl eine eindeutige Zusage des Vermieters zum Mietverhältnis mit der GmbH gibt. Wenn nicht, kann man dann den GF privat haftbar machen?

MfG
Joerg Lindner

Rückantwort
Sehr geehrter Fragesteller,

da Sie schreiben, Sie hätten den 2. Geschäftsführer der „Dyntest Technologies GmbH" beauftragt, gehe ich davon aus, dass dies die GmbH ist, die Sie in Ihrer ursprünglichen Frage als X GmbH bezeichnet haben.

Dass dieser 2. Geschäftsführer Ihnen eine E Mail gesendet hat, reicht für die Schuldübernahme nicht aus.
Wenn dass Gespräch zwischen dem 2. Geschäftsführer und dem Vermieter den in der E Mail geschilderten Inhalt hatte, dann ist darin tatsächlich die Vereinbarung zu sehen, dass der Mietvertrag auf die X GmbH übergeht und Sie aus dem Mietvertrag entlassen sind. In diesem Fall brauchen Sie nicht zahlen.

Zum Beweis dieser Tatsache können Sie dann den 2. Geschäftsführer als Zeugen benennen.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Müller Rechtsanwalt

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