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Gemeinsamer Mietvertrag

Gefragt am 07.06.2009
15:35 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3120 | Bewertung 5/5

 

Ich habe vor einigen Jahren, zusammen mit meinem ehemaligen Lebensgefährten einen Mietvertrag für eine Wohnung unterschrieben. Da ich mich von meinem Partner getrennt habe, wollte ich, dass mein Name aus dem Vertrag genommen wird. Dies wurde vom Vermieter abgelehnt. Mein Ex-Partner sieht sich nicht veranlasst, mich in dieser Angelegenheit zu unterstützen und so bleibe ich auch weiterhin als Vertragspartner für die Wohnung (Miete, etc.)
in der Verantwortung. Welche Möglichkeiten stehen mir zur Verfügung, um aus dem Vertrag zu kommen?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 07.06.2009
15:35 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
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Beantwortet am 07.06.2009 16:25 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3120 | Bewertung 5/5

Antwort unseres Experten

Hallo,
richtig ist, dass Sie Gesamtschuldner für die Mietzahlungen sind.

Sie können den Mitmieter gegebenenfalls - falls er weiter "uneinsichtig" ist, gerichtlich zur Zustimmungserklärung zur Kündigung zwingen.
Allein hierdurch können Sie ihre Haftung für die Miete und Nebenkosten gegenüber dem Vermieter beenden.

Sollte die Zustimmung verweigert werden, gibt die Rechtsprechung die Möglichkeit einer Klage auf Zustimmung ...



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