Kategorie: Mietrecht |
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Frage: Darlehen als Einkommen bei Wohngeld und Noterielle Beurkundung |
| Gefragt am 20.09.2010 11:11 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1038 |
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Bewertung: 4,7 (von 5 Sternen)
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Beantwortet von Danjel-Philippe Newerla (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage . Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten: Das Verhalten der Behörde ist auch mir nicht nachvollziehbar. Das Darlehen wäre nur als Einkommen zu werten, wenn die Rückzahlungspflicht beziehungsweise der Rückzahlung willen auf ihrer Seite fraglich wäre. Dieses ist nach ihrer Schilderung nicht der Fall. Nur weil es sich um ihre Eltern handelt ist die Rückzahlungsfähigkeit nicht automatisch in Frage gestellt. Gegen den betreffenden Bescheid sollten sie insoweit Widerspruch einlegen, als dass Ihnen das gegebene Darlehen als Einkommen angerechnet wurde. Die Behörde setzt sich ja selber zu ihrem eigenen Verhalten in Widerspruch. Eine notarielle Beglaubigung ist nach dem Gesetz übrigens nicht vorgesehen. Die Kosten einer solchen Beglaubigung würden sich an den Gesamt Darlehensbetrag bemessen, der mir leider nicht bekannt ist. Ich gehe davon aus, dass die Kosten im Bereich einiger 100 € liegen werden. Eine genaue Angabe ist hier aber wie bereits ausgeführt nicht möglich, da die Gesamtdarlehenssumme mir nicht bekannt ist. Sie sollten hier einen im Sozialrecht erfahrenen Kollegen vor Ort mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen beauftragen und Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Hierbei ist zu beachten, dass die Widerspruchsfrist grundsätzlich einen Monat ab Zustellung des betreffenden Bescheides beträgt. Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute! Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen: Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein. Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über meine E-Mail-Adresse oder die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen. Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Montagvormittag! Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt Stresemannstr. 46 27570 Bremerhaven kanzlei.newerla@web.de Fax.0471/140244 |
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