Kategorie: Mietrecht |
|---|
Frage: Creditreform und Schufa |
| Gefragt am 28.05.2010 15:42 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1030 |
|
Guten Tag ! |
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Rechtsanwalt zum Thema Mietrecht!
| Antwort |
|---|
|
Beantwortet von Danjel-Philippe Newerla (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank nochmals für Ihre Anfrage! Nachfolgend möchte ich zu Ihren Fragen sehr gerne wie folgt Stellung nehmen: Zunächst möchte ich einmal kurz ausführen, dass es durchaus üblich ist, dass ein Vermieter eine Schufauskunft verlangt. Hierdurch erfährt der Mieter, ob gegen sie schon Einträge vorhanden sind. Dieses können aktuelle Einträge sein für Schulden,die noch nicht beglichen worden sind oder gelöschte Einträge für Schulden , die bereits beglichen worden sind. Nach ihrer Sachverhaltsschilderung hatten sie bereits mit Inkassobüros zu tun. Dies lässt darauf schließen, dass sie mit Forderungen im Zahlungsverzug waren. Der Zahlungsverzug hätte die entsprechenden Gläubiger dazu berechtigt, eine Schufaeintragung vornehmen zu lassen. Von dieser Eintragung wären sie aber normalerweise unterrichtet worden, so dass ich nach ihrer Schilderung davon ausgehe, dass gegen sie nichts insoweit vorliegt und Sie sich keine Sorgen machen brauchen. Nicht jedes Inkassounternehmen meldet die Angelegenheiten gleich bei der Schufa. Dies hat vor allem den Grund, dass nicht jeder bei der Schuha Eintragungen vornehmen kann, sondern nur Mitglieder. Die Mitgliedschaft ist dort zudem kostenpflichtig. Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen: Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein. Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Bei Bedarf fragen Sie gerne nach. Ich hoffe Ihre Frage zu ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Freitagnachmittag und ein erholsames Wochenende! Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt Heilsbergerstr. 16 27580 Bremerhaven kanzlei.newerla@web.de Tel. 0471/3088132 Fax: 0471/57774 |
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Rechtsanwalt zum Thema Mietrecht!
