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Bepflanzung des Grundstückes durch den Mieter

Gefragt am 05.08.2009
18:04 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3519 | Bewertung 5/5

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
vor 20 Jahren ist der jetzige Mieter in unser freistehendes Einfamilienhaus eingezogen und hat sich immer recht gut um den Gartenen gekümmert.
In den letzten Jahren hat er dieses Hobby aber fast ganz aufgegeben und die, durch ihn gepflanzten Bäume, Hecken und Sträucher haben das ganze Grundstück überwuchert.
Nun hat er selbst gebaut und den Mietvertrag zum Ende September gekündigt.
Nun sieht es nicht so aus, als ob er die Bepflanzung mitnehmen oder entfernen möchte, ist es möglich ihn dazu zu Zwingen oder nach seinem Auszug den Garten richten zulassen und ihn an den Kosten zu beteiligen?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
mit freundlichen Grüßen

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 05.08.2009
18:04 Uhr
 Andreas Scholz Andreas Scholz Beantwortet am 05.08.2009
18:37 Uhr

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Beantwortet am 05.08.2009 18:37 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3519 | Bewertung 5/5

Antwort von Andreas Scholz (Frage zu Mietrecht)

Sehr geehrter Fragesteller,

grundsätzlich nimmt die Rechtsprechung an, das bei gemieteten Einfamilienhäusern der Garten mitvermietet ist, sofern der MV nichts Anderes regelt. Wenn der Garten daher schlechthin nicht mehr benutzbar ist, können Sie vom Mieter verlangen, dass er den Zustand wieder herstellt, der eine ordnungsgemäße Nutzung des Gartens wieder zulässt ...



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