Kategorie: Mietrecht |
|---|
Frage: Bepflanzung des Grundstückes durch den Mieter |
| Gefragt am 05.08.2009 18:04 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1023 |
|
Bewertung: 5,0 (von 5 Sternen)
Sehr geehrte Damen und Herren, |
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Rechtsanwalt zum Thema Mietrecht!
| Antwort |
|---|
|
Beantwortet von Andreas Scholz (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
grundsätzlich nimmt die Rechtsprechung an, das bei gemieteten Einfamilienhäusern der Garten mitvermietet ist, sofern der MV nichts Anderes regelt. Wenn der Garten daher schlechthin nicht mehr benutzbar ist, können Sie vom Mieter verlangen, dass er den Zustand wieder herstellt, der eine ordnungsgemäße Nutzung des Gartens wieder zulässt. Weigert sich der Mieter, diesen Zustand wieder herzustellen, so haben Sie in der Tat einen Anspruch auf Schadensersatz in der Höhe, die Ihnen durch die Wiederherstellung der Nutzbarkeit entstanden ist. Freilich müssen Sie hier in Kauf nehmen, dass u. U. ein Rechtsstreit geführt wird über die Frage, ob der Garten tatsächlich vom Mieter in einem desolaten Zustand zurückgegeben worden ist. Dies ist letztlich Frage richterlichen Augenscheins. Das heißt, dass bei einer totalen Verwahrlosung Ihre Aussichten gut sind, Ersatz vom Mieter für entstandene Kosten vom Gericht zugesprochen zu bekommen. Ist hingegen der Zustand des Gartens nur als eher grenzwertig zu bezeichnen, so hängt viel von der richterichen Würdigung des Zustandes ab. Ich empfehle Ihnen, den Zustand des Gartens zu beweiszwecken durch Fotos zu dokumentieren. Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben. Bei Unklarheiten fragen Sie einfach nach. Mit freundlichen Grüßen Andreas Scholz,RA |
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Rechtsanwalt zum Thema Mietrecht!
| Bewertung | ||
|---|---|---|
| 3. Wie empfehlenswert ist der Rechtsanwalt? |
|
5,0 |
| 2. Wie bewerten Sie die Reaktionszeit des Rechtsanwalts? |
|
5,0 |
| 1. Wie hilfreich war die Antwort des Rechtsanwalts? |
|
5,0 |
