Frag einen Rechtsanwalt

Frage stellen
Einsatz festlegen
Antwort erhalten
Hier Frage stellen!

Kategorie: Mietrecht

Frage: außerordentliche Kündigung bei Geburt eines herzkranken Kindes

Gefragt am 08.08.2010 14:08 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1023
Bewertung: 5,0 (von 5 Sternen) außerordentliche Kündigung bei Geburt eines herzkranken Kindes , 5 von 5 bei 1 Bewertungen Können wir eine Dachgeschoßwohnung außerordentlich kündigen, weil unser Kind mit einem Herzfehler geboren wurde und die Betreuung in überhitzten Räumen vermieden werden soll. Wir hatten 32°C. Der Vermieter hat uns sofort den Einbau einer Klimaanlage angeboten, ohn

Können wir eine Dachgeschoßwohnung außerordentlich kündigen, weil unser Kind mit einem Herzfehler geboren wurde und die Betreuung in überhitzten Räumen vermieden werden soll. Wir hatten 32°C. Der Vermieter hat uns sofort den Einbau einer Klimaanlage angeboten, ohne Mieterhöhung wegen der Modernisierung. Im Mietvertrag haben wir auf das gegenseitige Kündigen innerhalb von 2 Jahren verzichtet.

Weitere Fragen zum Thema "Mietrecht" lesen!

  Haben Sie auch eine Frage?
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Rechtsanwalt zum Thema Mietrecht!
Antwort

Beantwortet von Danjel-Philippe Newerla (Profil ansehen)

Sehr geehrter Ratsuchender ,


vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage, die ich sehr gerne wie folgt beantworten möchte:


Hier sehe ich leider keine Möglichkeit für eine außerordentliche Kündigung. Zum einen war Ihnen der Gesundheitszustand Ihres Kindes schon vor der Anmietung bekannt, zum anderen ist es auch bekannt, dass sich Dachgeschosswohnungen im Sommer mehr und schneller aufheizen, als beispielsweise eine Erdgeschosswohnung.

Letztendlich hat der Vermieter ihnen hier aufgrund des Einbaus der Klimaanlage Hilfe angeboten, so dass ich keine Unzumutbarkeit auf Ihrer Seite erkennen kann, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen würde.


Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:


Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.


Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben auch wenn ich es bedaure, Ihnen kein positiveres Ergebnis mitteilen zu können.. Sie können natürlich gerne über meine E-Mail-Adresse oder die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.

Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Sonntagnachmittag!
Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

Heilsbergerstr. 16
27580 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Tel. 0471/3088132
Fax.0471/57774

Nachfrage
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Das Kind wurde aber erst ein halbes Jahr nach Einzug geboren.
Haben wir trotzdem kein außerordentliches Kündigungrecht?

Rückantwort
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich Ihnen sehr gerne wie folgt beantworten möchte:

Auch in diesem Fall hätten sie nur dann ein Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn der Vermieter nicht in der Lage wäre eine annehmbare und akzeptable Raumtemperatur zu schaffen.

Sollte er aber nicht hierzu in der Lage sein, so könnten sie außerordentlich kündigen. Sie sollten den Vermieter also eine angemessene Frist (mindestens sieben Tage) zum Einbau der Klimaanlage setzen und für den Fall, dass er dieses bis zum Ablauf der Frist nicht vorgenommen hat ankündigen, dass sie den Vertrag außerordentlich kündigen werden.

Ich hoffe ihre Nachfrage zu ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Montagnachmittag



Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

Heilsbergerstr. 16
27580 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Tel. 0471/3088132
Fax.0471/57774

Weitere Fragen zum Thema "Mietrecht" lesen!

  Haben Sie auch eine Frage?
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Rechtsanwalt zum Thema Mietrecht!
Bewertung
3. Wie empfehlenswert ist der Rechtsanwalt?
5,0
2. Wie bewerten Sie die Reaktionszeit des Rechtsanwalts?
5,0
1. Wie hilfreich war die Antwort des Rechtsanwalts?
5,0