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Alte Wohnung vermüllt Übergabe neue Wohnung

Gefragt am 22.06.2023
12:06 Uhr | Einsatz: € 60,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 355

 

Beschreibung und Fragen siehe im Anhang

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 22.06.2023
12:06 Uhr
 Bernhard Müller Bernhard Müller Beantwortet am 22.06.2023
15:42 Uhr

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Beantwortet am 22.06.2023 15:42 Uhr | Einsatz: € 60,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 355

Antwort von Bernhard Müller (Frage zu Mietrecht)

Zu 1. Da der neue Mietvertrag seit März läuft, hätten Sie die Wohnung längst an den Mieter übergeben müssen. Was die Kaution für die neue Wohnung betrifft, hat der Mieter das Recht diese in 3 monatlichen Raten zu zahlen, von denen die 1. Zu Beginn des Mietverhältnisses fällig ist. Das ist also keine Rechtfertigung dafür, dass Sie mit der Wohnungsübergabe in Verzug sind. Der Mieter macht hier zurecht ein Zurückbehaltungsrecht geltend, wenn er sich weigert, die Kaution vollständig zu zahlen, solange die Wohnung noch nicht übergeben wurde.
Ein Recht zum Rücktritt, das damit begründet wird, dass Sie als Vermieter Ihren Pflichten nicht nachgekommen sind, haben Sie nicht ...



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Kommentare anderer Experten


 Bernhard Müller
Bernhard Müller
Kommentiert am 22.06.2023 12:10:58 Uhr

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