Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Medizinrecht"

Dermatologie - geschützter Begriff?

Gefragt am 23.07.2009
17:08 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4495

 

Ich würde gern in Erfahrung bringen, ob der Begriff "Dermatologie" in Deutschland geschützt ist bzw. nur exklusiv von Ärzten verwendet werden darf.

Konkret geht es darum, dass ich in meiner Eigenschaft als Heilpraktiker chinesische Dermatologie in England an einem privaten Institut für chinesische Medizin (keine offizielle Uni) studiert habe und nun auch diesen Begriff, d.h. "Chinesische Dermatologie" auf meiner Homepage, Visitenkarte etc. verwenden möchte.

Nun wurde mir vom Amtsarzt gesagt, dieser Begriff (Dermatologie) dürfe nur von Ärzten, nicht aber von Heilpraktikern verwendet werden. Ich finde dies fraglich, zumal Dermatologie auch in der Ausbildung zum Heilrpaktiker eine Rolle spielt und auch in der Amtsarztprüfung für Heilprakitker gefragt werden kann. Des Weiteren möchte ich den Begriff nur zusammen mit dem Begriff "chinesisch" als Abgrenzung verwenden.

Ich bitte um Beantwortung unter Bezugnahme auf einschlägige Quellen, Gesetze, Entscheidungen etc.

Vielen Dank

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 23.07.2009
17:08 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 23.07.2009
18:23 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 23.07.2009 18:23 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4495

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Medizinrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,

Vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!

Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie Ihrer Sachverhaltsschilderung zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen:

Bei der Bezeichnung „Dermatologe“ handelt es sich um eine geschützte Berufsbezeichnung, die nur von einem Arzt verwendet werden darf.

Bei der Dermatologie hingegen handelt es sich um ein medizinisches Fachgebiet bzw. eine abgeleitete griechische Bezeichnung, die auch von Naturheilpraktikern angeführt werden darf, sofern diese auch auf diesem Gebiet tätig sind.

Wenn Sie also auch dem Gebiet der chinesischen Dermatologie ausgebildet wurden in England, können Sie dies auch grundsätzlich so anführen ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Medizinrecht"



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 37 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Medizinrecht"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung