Kategorie: Medizinrecht |
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Frage: Dermatologie - geschützter Begriff? |
| Gefragt am 23.07.2009 17:08 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1026 |
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Ich würde gern in Erfahrung bringen, ob der Begriff "Dermatologie" in Deutschland geschützt ist bzw. nur exklusiv von Ärzten verwendet werden darf. |
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Beantwortet von Danjel-Philippe Newerla (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
Vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage! Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie Ihrer Sachverhaltsschilderung zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen: Bei der Bezeichnung „Dermatologe“ handelt es sich um eine geschützte Berufsbezeichnung, die nur von einem Arzt verwendet werden darf. Bei der Dermatologie hingegen handelt es sich um ein medizinisches Fachgebiet bzw. eine abgeleitete griechische Bezeichnung, die auch von Naturheilpraktikern angeführt werden darf, sofern diese auch auf diesem Gebiet tätig sind. Wenn Sie also auch dem Gebiet der chinesischen Dermatologie ausgebildet wurden in England, können Sie dies auch grundsätzlich so anführen. Sie sollten noch einen Hinweis im Impressum machen, dass die Ausbildung in England erfolgte und wo diese genau erfolgt ist. Ansonsten sehe ich keine Probleme für Ihr Vorhaben. Gesetzlicher Hinweise bedarf es nicht, da es kein Gesetz gibt, welches einem Heilpraktiker, der auf dem Gebiet der Dermatologie tätig ist und die nachweisliche Befähigung hierzu hat, das Werben bzw. Präsentieren mit hiermit zu untersagen. Es gibt sogar dermatologische Literatur für Heilpraktiker (so etwa das Buch „Dermatologie für Heilpraktiker und Heilberufe“ von Beate Rossbach aus dem Sonntag Verlag), was wiederum zeigt, dass es insoweit keine Probleme geben kann, da die entsprechenden Verlage dann schon längst von Ärztevereinigungen oder dergleichen abgemahnt worden wären. Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen: Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein. Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können mich natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen. Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Donnerstagabend! Mit freundlichem Gruß Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt Heilsbergerstr. 16 27580 Bremerhaven kanzlei.newerla@web.de Tel. 0471/3088132 Fax: 0471/3088316 |
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