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Kategorie: Medienrecht

Frage: Kündigung bei einem Internet Portal.

Gefragt am 29.01.2010 15:43 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1030

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe mich am 15.05.09 bei einem Internet Portal angemeldet.

Am 16.05.09 habe ich eine Kündigung via. E-Mail geschrieben.

Laut AGB sollte das Rechtens Sein.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. E-Mail, Brief, Fax) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV, sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Medusa United Media GmbH, Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29, 50672 Köln

E-Mail: stop@flirtcafe.de

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst, zum Beispiel durch Download oder Versand von Nachrichten, veranlasst haben.

Ende der WiderrufsbelehrungWiederruf neu:

7. Widerrufsbelehrung, Ausschluss des Widerrufsrechts
Jeder Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Der Widerruf ist zu richten an:

Medusa United Media GmbH
Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29
D-50672 Köln

Telefax (01805) 80777-614
E-Mail widerruf@flirtcafe.de


Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen.

Auch bei einen wirksam erbrachten Widerruf haben Sie uns somit für die bis dahin erbrachte vertraglich vereinbarte Leistung vollen Wertersatz zu leisten.

Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Ende der Widerrufsbelehrung

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Antwort

Beantwortet von Steffan Schwerin (Profil ansehen)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Die vorgetragene Widerrufsbelehrung ist rechtmäßig.

Soweit Sie hier innerhalb der Frist den Widerruf erklärt haben, ist dies wirksam und der Vertrag besteht nicht mehr.

Auch wenn Sie hier eine „Kündigung“ geschickt haben, wird dies als Widerrufs ausgelegt.

Macht Ihnen der Portalbetreiber Stress und lässt Sie nichts aus dem Vertrag, weil er den Widerruf nicht akzeptiert, dann sollten Sie ihn erneut anschreiben und über die Rechtslage in Kenntnis setzen.

Notfalls muss dann ein Anwalt beauftragt werden, Ihre Interessen zu vertreten.

Ich darf Sie abschließend darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Es wird ausschließlich das Ziel verfolgt, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres geschilderten Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten. Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen im Rahmen Ihrer Sachverhaltsschilderung kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.

Darüber hinaus stehe ich Ihnen selbstverständlich auch im Rahmen einer Mandatierung zur Verfügung. Den geleisteten Erstberatungsbetrag würde ich Ihnen in voller Höhe anrechnen.

Eine größere Entfernung zwischen Anwalt und Mandant stellt grundsätzlich kein Problem dar. Mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel wie E-Mail, Post, Fax und Telefon ist eine Mandatsausführung ebenfalls möglich.

Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskanzlei Steffan Schwerin
Golmsdorfer Straße 11
07749 Jena

Tel.: 03641 801257
Fax: 032121128582

Email: raschwerin@raschwerin.de

Internet: www.raschwerin.de

Nachfrage
Bedanke mich erstmal für die schnelle Hilfe.

Habe im Internet gestöbert und rausgefunden das etliche das selbe Problem haben.

Es werden Mahnungen geschrieben, dann kommt das Inkasso Schreiben und das wiederholt sich.

Keiner hat je ein schreiben vom Gericht bekommen.

http://verbraucherschutz.de/blog/flirtcafe-testprogramm-mit-kundenabzocke-hoch-zehn/

kann man einiges Lesen was die Firma Medusa und das Inkasso Büro Fairmount angeht.

Vielleicht bekommt man ja ne Sammelklage hin.

Nochmals Danke für die Schnelle antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Haasen Markus

Rückantwort
Sehr geehrter Fragesteller:

Ich kann hier folgendes Schreiben empfehlen:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

die gegenständliche Leistung ist hier nicht entstanden. Ein Abonnement bzw. einen 12-Monatszugang zu Ihrem System haben wir hier jedenfalls nicht abgeschlossen.
Es ist kein Vertrag zustande gekommen.

Der von Ihnen geforderte Betrag wird von mir schon deswegen nicht bezahlt, weil es insoweit an einem wirksamen Vertragsschluss fehlt.

Die Gegenleistung, nämlich das zu zahlende Entgelt taucht nur im „Kleingedruckten“ auf, so dass ich, wie wohl jeder durchschnittliche User davon ausgehen musste, dass es sich nicht um ein kostenpflichtiges Angebot handelt.

Eine entsprechende Klausel ist nach einer Entscheidung des Amtsgerichts München vom 16.01.2007 (Az: 161 C 23695/06) als überraschend anzusehen. Es fehlt somit bereits an zwei übereinstimmenden Willenserklärungen und damit an einem wirksamen Vertrag.

Darüber hinaus wäre ein Vertrag auch wegen Sittenwidrigkeit nichtig, weil die von Ihnen angebotene Leistung offensichtlich in einem krassen Missverhältnis zu dem verlangten Entgelt steht.

Hilfsweise erkläre ich den Widerruf, der – mangels ausreichender Belehrung – auch noch rechtzeitig ist.

Entgegen Ihren Angaben erfolgt keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung, sodass die 14-tägige Widerrufsfrist hier nicht zu laufen begann und der Widerruf daher – hilfsweise – auch jetzt noch erklärt werden kann.

Das Widerrufsrecht ist auch nicht ausgeschlossen oder erloschen.

Hilfsweise und rein vorsorglich erkläre ich hiermit auch eine Anfechtung wegen Irrtums und arglistiger Täuschung. Ihr Angebot ist von vornherein darauf ausgelegt, den User über die Kostenpflichtigkeit zu täuschen. Weiterhin war lediglich eine kostenlose Nutzung gewollt und kein kostenpflichtiges Abo.

Ich werde hier keinerlei Zahlung leisten. Es wird erwogen, Ihr Unternehmen auf Schadensersatz in Höhe der durch meine Inanspruchnahme entstandenen Kosten in Anspruch zu nehmen.

Ein solches Vorgehen sowie strafrechtliche Schritte bleiben vorerst vorbehalten.“

Mit diesem Schreiben sind Sie auf der sicheren Seite.
Sollten Sie im weiteren Verlauf weitere Mahnungen, Inkassoschreiben oder Briefe von Rechtsanwälten erhalten, so ist auch das als übliches Vorgehen derartiger Seitenbetreiber zu sehen. Es ist dann kein weiterer Handlungsbedarf gegeben. Archivieren Sie diese Schreiben lediglich. Druckausübung über Zusatzkosten, Androhung weiterer rechtlicher Schritte etc. gehört zum gewöhnlichen Vorgehen dieser Anbieter. Dadurch sollen Angeschriebene verunsichert und zur Zahlung verleitet werden.

Ansonsten sollten Sie sich einen Anwalt nehmen. In den meisten Fällen wird erst dann eingelenkt.

Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

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