Kategorie: Medienrecht |
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Frage: Impressum eines Online-Magazins |
| Gefragt am 01.12.2009 15:53 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1026 |
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Beantwortet von Danjel-Philippe Newerla (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage! Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen: Im Kern geht es vor allem darum, dass die notwendigen Pflichtangaben in dem Impressum enthalten sind. Welche das sind, wird von § 5 die TDG bzw. § 6 TMG vorgeschrieben. Ihr Impressum stellt sich nach Ihrer Angabe hinsichtlich der Pflichtangaben wie folgt dar: Herausgeber: tunstudio.net UG (haftungsbeschränkt) Fichtenstr. 3 85570 Ottenhofen vertreten durch: Herrn Peter Jaeger (Verantwortlicher für den Inhalt im Sinne des § 6 MDStV) Kontakt: Telefon: 08121/888 01 31 Telefax: 03212/100 25 31 E-Mail: post@tunstudio.net Internetseite: www.tunstudio.net Registereintrag: Eintragung im Handelsregister. Registergericht: Amtsgericht München Registernummer: HRB 182177 Umsatzsteueridentifikationsnummer (Ust-ID-Nr.): DE267597486 Verantwortlicher Redakteur TunMagazin (v.i.S.d.P.): Ines Jaeger (genaue Adresse bitte eintragen) (Mitglied im Deutschen Verband der Pressejournalisten) www.tunmagazin.net post@tunmagazin.net (für Zuschriften/Gastbeiträge) Bildquellen: PIXELIO: S.3 ©Sigrid Rossmann, S.6 ©Huber, S.7 ©Sigrid Rossmann, S.7 ©Stephanie Hofschlaeger, S.8 ©Uta Herbert, S.8 ©Rainer Sturm, S.9 ©U. Herbert, S.10 ©Verlagsgruppe Droemer-Knaur Manuskripte (die Bildquellen gehören nicht unbedingt zu den Pflichtangaben eines Impressums, sind jedoch wichtig, damit Sie sich gegenüber dem Urheber der betreffenden Bilder nicht gegebenenfalls haftbar machen , eine entsprechende Erlaubnis des Urhebers zur Verwendung der Bilder natürlich vorausgesetzt). Im Großen und Ganzen ist das Impressum von Ihnen Ordnung. Lediglich habe ich oben bereits eingefügt, wer inhaltlich verantwortlich für den Internetauftritt gem. § 6 MDStV ist. Da ein Impressum immer so genau wie möglich sein sollte, sollte hinter Ines Jäger die vollständige und korrekte Adresse angegeben und nicht einfach nach oben verwiesen werden. Bei „ vertreten durch: Herrn Peter Jäger “ , sollte noch die Bezeichnung „durch den Geschäftsführer“ eingetragen werden, sofern Herr Jäger auch Geschäftsführer der UG ist. Wichtig ist vor allem, dass alle notwendigen Pflichtangaben vorhanden sind. So ist es oft üblich, dass nach dem Herausgeber gleich die Redakteure oder, dann die Kontaktdaten und dann die Handelsregistereintragung genannt werden. Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen: Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein. Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können mich natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen. Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Dienstagabend! Mit freundlichem Gruß Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt Heilsbergerstr. 16 27580 Bremerhaven kanzlei.newerla@web.de Tel. 0471/3088132 |
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