Kategorie: Markenrecht |
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Frage: Eintrag einer Marke hat den Namen meiner Firma |
| Gefragt am 18.08.2009 16:40 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1023 |
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Grüß Gott |
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Beantwortet von Andreas Scholz (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
sie können nach § 13 MarkenG die Löschung der Marke Ihres Mitbewerbers beantragen, wenn Sie ein/e im Vergleich zur Marke ältere/s 1. Namensrecht, 2. Recht an der eigenen Abbildung 3. Urheberrecht 4. Sortenbezeichnung 5. geographische Herkunftsangabe oder 6. sonstiges gewerbliches Schutzrecht innehaben. In Ihrem Falle käme insbesondere ein älteres Namensrecht oder Urheberrecht in Betracht. Sie können das Löschungsverfahren aktiv nach den §§ 51, 55 MarkenG betreiben, Sie wären als Inhaber auch klagebefugt. Darüber hinaus können Sie, um die Wirkungen einer Abmahnung zu vermeiden, eine sog. Schutzschrift an das für Sie zuständige AG verfassen, in der Sie vorab darlegen, warum der Mitbewerber Sie für die Verwendung Ihres Domainnamens, bzw. Ihres Firmenzeichens/Firmenbezeichnung nicht in im Wege einer einstweiligen Verfügung Anspruch nehmen kann. Ich hoffe, Ich konnte Ihnen im Rahmen der ersten rechtlichen Orientierung dienlich sein. Bei Unklarheiten fragen Sie einfach nach. Mit freundlichen Grüßen Andreas Scholz, RA |
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