Kategorie: Markenrecht |
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Frage: Domain Markenschutz |
| Gefragt am 06.11.2010 15:06 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1021 |
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Beantwortet von Danjel-Philippe Newerla (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage . Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten: 1. Dürfte man solche umgansprachliche Namen schützen lassen? Also so Dinge wie "Spieler" (unabhängig davon, ob diese jetzt noch frei sind) Hier kommt es immer auf den konkreten Einzelfall an. Ein Wort des normalen Sprachgebrauchs, wie z.B. Spieler ist grundsätzlich markenrechtlich überhaupt nicht schützbar. 2. Falls nein, ist es möglich dafür Namen wie "Spila" oder "spielah" etc. schützen zu lassen? Dies wäre wiederum eine ganz eigenständige Fragestellung, da es sich hierbei um Fantasiebegriffe handelt, die schon eher schützbar sind. Hier müsste aber vorher geprüft werden, ob nicht schon ähnliche oder identische Markenanmeldungen beim deutschen Patent- und Markenamt in München vorhanden sind, damit es hier nicht zu markenrechtlichen Konflikten kommen kann. 3. Falls nein, darf man sie dann trotzdem als Domainnamen verwenden? Als Domainname sind die von Ihnen gewählten Beispiele grundsätzlich nutzbar. Vor einer Nutzung sollte aber genau geprüft werden, ob der gewählte Name bereits anderweitig markenrechtlich geschützt ist. 4. Wenn "Spieler" schon als Marke eingetragen wäre, dürfte man dann z.B. Spila als Marke eintragen doer als Domainnamen verwenden? Ja, sofern es noch keine anderweitige diesbezügliche Eintragung gibt (s.o.). 5. Muss man seinen Domainnamen grunsätzlich als Marke eintragen um sicher zu sein? Nicht das eine Woche später jemand kommt, den Namen einträgt und den Domainbesitzer dann verklagt. Danke für die Hilfe schonmal vorweg. Nein, dieses ist nicht zwangsläufig nötig aber aus Sicherheitsgründen empfehlenswert. Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute! Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen: Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein. Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über meine E-Mail-Adresse oder die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen. Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Samstagabend! Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt Stresemannstr. 46 27570 Bremerhaven kanzlei.newerla@web.de Fax.0471/140244
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