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Domain Markenschutz

Gefragt am 06.11.2010
15:06 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3726

 

Hallo,

stellen wir uns mal vor jemand möchte gerne eine Fußball-Website gründen, hat allerdings zweifel bei der Namenswahl.

Das Problem: Er würde gerne einen normalen und alltäglichen Namen wählen, hörte jedoch dass man diese nicht als Marke schützen lassen kann.

Fragen...

1. Dürfte man solche umgansprachliche Namen schützen lassen? Also so Dinge wie "Spieler" (unabhängig davon, ob diese jetzt noch frei sind)

2. Falls nein, ist es möglich dafür Namen wie "Spila" oder "spielah" etc. schützen zu lassen?

3. Falls nein, darf man sie dann trotzdem als Domainnamen verwenden?

4. Wenn "Spieler" schon als Marke eingetragen wäre, dürfte man dann z.B. Spila als Marke eintragen doer als Domainnamen verwenden?

4. Muss man seinen Domainnamen grunsätzlich als Marke eintragen um sicher zu sein? Nicht das eine Woche später jemand kommt, den Namen einträgt und den Domainbesitzer dann verklagt.

Danke für die Hilfe schonmal vorweg. Gerne hätte ich mehr bezahlt, ist mir als Student zurzeit aber leider nicht möglich.

Wünsche ihnen noch ein wunderschönes, hoffentlich nicht so verregnetes Wochenende.

gruss

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 06.11.2010
15:06 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 06.11.2010
17:52 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 06.11.2010 17:52 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3726

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Markenrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,


vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:

1. Dürfte man solche umgansprachliche Namen schützen lassen? Also so Dinge wie "Spieler" (unabhängig davon, ob diese jetzt noch frei sind)

Hier kommt es immer auf den konkreten Einzelfall an. Ein Wort des normalen Sprachgebrauchs, wie z.B. Spieler ist grundsätzlich markenrechtlich überhaupt nicht schützbar.

2. Falls nein, ist es möglich dafür Namen wie "Spila" oder "spielah" etc. schützen zu lassen?

Dies wäre wiederum eine ganz eigenständige Fragestellung, da es sich hierbei um Fantasiebegriffe handelt, die schon eher schützbar sind. Hier müsste aber vorher geprüft werden, ob nicht schon ähnliche oder identische Markenanmeldungen beim deutschen Patent- und Markenamt in München vorhanden sind, damit es hier nicht zu markenrechtlichen Konflikten kommen kann ...



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