Kategorie: Markenrecht |
|---|
Frage: Coca Cola |
| Gefragt am 25.07.2009 15:44 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1019 |
|
Sehr geehrte Damen und Herren |
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Rechtsanwalt zum Thema Markenrecht!
| Antwort |
|---|
|
Beantwortet von Andreas Scholz (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
hätten Sie die verunreinigten Flaschen bei der Tankstelle gleich zurück gegeben, so hätten Sie jedenfalls im Rahmen der Ihnen zustehenden Gewährleistung neue hierfür erhalten müssen, §§ 434, 437 Nr. 1 BGB. Da Sie die Flaschen nun nicht beim Händler, sondern bei anderer Stelle abgegeben haben, werden Sie vom Händler zunächst nichts erhalten, da Sie die mangelhaften Flaschen nun auch nicht mehr besitzen. Denn jedenfalls haben Sie das Bestehen des Mangels nachzuweisen, was ohne Flaschen nicht mehr möglich ist. Dass der Mangel tatsächlich bei Kauf der Flaschen vorhanden war, wird innerhalb der Frist von sechs Monaten ab Übergabe der Flaschen vermutet, § 476 BGB. Die o. g. Gewährleistungsrecht nur zwischen Käufer und Verkäufer zu Anwendung. Sofern ein Gesundheitsschaden aufgrund des Trinkens aus der Flasche nicht eingetreten ist, gewährt das BGB für eine Entschädiung für sog. immaterielle Schäden, § 253 BGB, zu denen auch der zum Erbrechen geführt habende Ekel bei Ihrem Freund noch zu zählen ist, nur eine Entschädigung nach billigem Ermessen. Wenn Sie in dieser Richtung rechtliche Schritte in Erwägung ziehen, hätten Sie die Verunreinigung in den Flaschen nachzuweisen. Dies wäre auch durch Zeugen möglich. Zu richten hätte sich Ihr Verlangen gegen den Abfüller. Ein Anspruch gegen den die Tankstelle kommt in Ihrem Falle mangels Verschuldens desselben nicht in Betracht. Sie sollten daher mit der Stelle, der Sie die Flaschen ausgehändigt haben, Kontakt aufnehmen. An Ihrer Stelle würde ich auf Aushändigung drängen, sofern dies noch möglich sein sollte, im Übrigen sollten Sie nach dem Stand der Dinge nachdrücklich nachfragen. Da Sie mit der Weggabe der Flaschen eines wichtigen Beweismittels begeben haben, haben Sie in der Tat im Moment nicht mehr Möglichkeiten. Ich hoffe, Ihnen weiter geholfen zu haben. Bei Unklarheiten fragen Sie nach. Mit freundlichen Grüßen Andreas Scholz, RA |
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Rechtsanwalt zum Thema Markenrecht!
