Kategorie: Internet-,Computerrecht |
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Frage: Unfreie Sendungen |
| Gefragt am 02.02.2011 09:28 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1025 |
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Bewertung: 5,0 (von 5 Sternen)
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Beantwortet von Bernhard Müller (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
wenn das Retourensystem so ausgestaltet ist, dass dem Kunden durch die Nutzung des Retourensystems keine Kosten entstehen, müssen Sie die unfreien Sendungen nicht annehmen. Denn dann folgt aus § 254 BGB, dass die Kunden das Retourensystem in Anspruch nehmen müssen. Darauf, dass Sie unfreie Sendungen nicht annehmen, weil das Retourensystem eine kostenlose Möglichkeit der Rückgabe bietet, sollten Sie bei Vertragsschluß deutlich hinweisen. Wenn das Retourensystem so ausgestaltet ist, dass dem Kunden durch die Inanspruchnahme des Retourensystems Kosten entstehen, ist es bei Waren mit einem Wert über 40 Euro nicht mit § 357 II BGB vereinbar, die Kunden auf das Retourensystem zu verweisen und Sie müssen die unfreien Sendungen annehmen. Mit freundlichen Grüßen Bernhard Müller Rechtsanwalt |
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